Deutsches Kinderhilfswerk: Weihnachten für Hartz IV-Kinder nicht unterm Baum

 


Ab Januar 2012 werden die Hartz IV Regelleistungen für Erwachsene entsprechend der Inflationsrate erhöht. Die Gruppe der bis zu 6jährigen Kinder wird mit 4 Euro berücksichtigt. Dagegen gehen Kinder bis zum 18ten Lebensjahr leer aus. Damit bleibt eine besonders benachteiligte Gruppe nicht nur außen vor, sondern hat durch veränderte Berechnungsgrundlagen nicht mal Anspruch auf den Weihnachtsbaum.

Zum letzten Weihnachtsfest gehörte der Weihnachtsbaum noch zu den anerkannten Positionen innerhalb der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS). Mittlerweile wurde diese Position gestrichen, weil er nicht mehr unter dem „erforderlichen Grundbedarf" eingeordnet wurde. „Da auch kein allgemeiner Mehrbedarf für das Weihnachtsfest im SGB II gewährt wird, muss man zu dem Schluss kommen, dass die christlich-liberale Regierung dem Weihnachtsfest für Kinder in Hartz-IV-Familien gleichgültig gegenüber steht", sagt Dr. Heide-Rose Brückner, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes, heute in Berlin.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes erfüllt die Bundesregierung nach wie vor nicht die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes, den jeweils alterspezifischen Bedarf von Kindern und Jugendlichen anhand von überprüfbaren Daten zu ermitteln. Das Bildungs- und Teilhabepaket bleibt durch seinen noch nicht dagewesenen bürokratischen Aufwand ein Papiertiger. Der verfassungsrechtlich garantierte Zugang zu Bildung und Teilhabe bleibt vielerorts auf der Strecke. Die einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets müssen demgegenüber realitätsgerecht ermittelt und bedarfsdeckend ausgestattet werden.

Es gilt, die vorhandene Infrastruktur zu stärken. Dazu muss die Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der allgemeinen Bildung auf eine neue Grundlage gestellt werden, die ermöglicht, dass Leistungen wie Lernförderung, Mittagessen oder der Schulbedarf durch lokale Einrichtungen vom Bund finanziert werden. Dort wo diese bundesweite Infrastruktur fehlt oder mittlerweile abgewickelt wurde, müssen sie in den monatlichen Regelsatz für Kinder überführt werden.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.:030/308693-11) und www.facebook.de/dkhw 
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Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de ), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Spendenkonto 333 11 03, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00

Spenden können Sie aber auch online unter www.dkhw.de oder in die Spendendose in Ihrer Nähe

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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