Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das angestrebte stärkere finanzielle Engagement des Bundes zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland, kritisiert das heute im Bundeskabinett beschlossene „Gute-Kita-Gesetz“ aber als nicht zielführend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird das von Bundesfamilienministerin Giffey auf den Weg gebrachte Gesetz nicht den Erfordernissen gerecht, die Qualität in der Kindertagesbetreuung entscheidend weiterzuentwickeln und die Bedingungen in den Bundesländern anzugleichen. „Die nicht auf Dauer angelegte Unterstützung der Bundesländer durch den Bund birgt die Gefahr, dass die Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in den Ländern nicht langfristig und nachhaltig angelegt werden. Kritisch sieht das Deutsche Kinderhilfswerk insgesamt vor allem die fehlende Verbindlichkeit des Qualitätsausbaus in den Ländern, beispielsweise in Form von klar definierten Zielvereinbarungen mit dem Bund, an denen sich die Bundesländer orientieren müssen. In Kombination mit der unzureichenden Gesamtfinanzierung besteht die konkrete Gefahr, dass die angestrebte bundesweite Angleichung von Lebens- und Bildungsverhältnissen nicht erreicht werden kann“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Das Deutsche Kinderhilfswerk hätte sich aus kinderrechtlicher Sicht zudem gewünscht, dass die Umsetzung der Kinderrechte und die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als eigenständige Qualitätsfaktoren für frühkindliche Tagesbetreuung stärker in den Mittelpunkt rücken. Denn damit könnten die Potentiale der Kinder noch besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut“, so Krüger weiter.
Grundsätzlich wäre es im Sinne einer effektiven Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wünschenswert, die bereits von zahlreichen Verbänden lange geforderte Einführung verbindlicher, bundesweit einheitlicher und wissenschaftlich fundierter Mindeststandards in der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesetzlich abzusichern, um überall in Deutschland eine entsprechende Betreuungssituation zu gewährleisten.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.