Das Deutsche Kinderhilfswerk veranstaltet in Kooperation mit der Landeshauptstadt Stuttgart den 2. Kongress der Kinderrechte. Rund 80 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren werden dazu vom 15. bis 18. November 2012 in Stuttgart erwartet. Im Mittelpunkt des Kongresses steht das Recht auf Beteiligung nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention. Dabei soll diskutiert werden, wie es um das Beteiligungsrecht der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bestellt ist und welche Verbesserungen notwendig sind. Zur Vorstellung der Kongressergebnisse werden nicht nur Politikerinnen und Politiker eingeladen, sondern es ist auch geplant, dass eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen die Ergebnisse der Kinderkommission des Deutschen Bundestages vorstellt. Der 2. Kongress der Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes steht unter der Schirmherrschaft der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.„Bisher sind die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards der UN-Kinderrechtskonvention. Damit Kinder- und Jugendbeteiligung nicht willkürlich ermöglicht oder verweigert wird, bedarf es auf allen Ebenen der Gesetzgebung einer strukturellen Verankerung, die in Form von Verwaltungsverfahren, ressortübergreifenden Kooperationsvereinbarungen und entsprechenden Dienstanweisungen auf die Handlungsebene vor Ort konkretisiert werden. Denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft“, erklärt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes im Vorfeld des Kongresses. „Besonders wichtig ist zudem, sowohl Kontinuität als auch Fachlichkeit in diesem Bereich sicher zu stellen. Wir brauchen vor Ort feste Ansprechstellen für Kinder- und Jugendbeteiligung. Bewährt haben sich hier Modelle der kommunalen Verankerung von Kinder- und Jugendbüros und der kommunalen Kinder- und Jugendbeauftragten. Diese Partizipationsfachkräfte sind kontinuierlich ansprechbar, methodisch versiert und kennen die kommunalen Verwaltungs- und Politikstrukturen“, so Hofmann weiter.Dr. Wolfgang Schuster, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, betont: „Ich habe gerne die Schirmherrschaft dieser Veranstaltung übernommen. In Stuttgart leben wir vor, was es heißt, Kinder und Jugendliche in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Hier bauen wir keinen Spielplatz, ohne vorher mit den Nutzern darüber gesprochen zu haben. Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wollen wir europaweit voranbringen. Beim Fachkongress ‚Cities for Children‘ im Frühjahr haben wir eine Agenda zu kinderfreundlicher Quartiersplanung verabschiedet. Sie zeigt anhand von Praxisbeispielen, welche Chancen eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung des gesellschaftlichen und politischen Miteinanders bietet.“Für den 2. Kongress der Kinderrechte haben sich Gruppen aus Mitbestimmungsstrukturen, zum Beispiel aus Kinder- und Jugendparlamenten, Kinder- und Jugendräten, Jugendclubs und Schülervertretungen, aber auch Gruppen aus Jugendhilfeeinrichtungen aus ganz Deutschland beworben. Bei der Auswahl wurden nicht ausschließlich Gruppen ausgesucht, wo Beteiligung am besten funktioniert. Vielmehr wurde ein bunter Mix an Gruppen ausgewählt, damit auch negative Erfahrungen mit Beteiligung betrachtet werden können. Die ausgewählten Gruppen haben in Stuttgart die Gelegenheit, ihre Erfahrungen gemeinsam und mit Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern weiter zu entwickeln und sich mit dem Thema „Wir sind nicht nur Deko!“ auseinander zu setzen. Am 2. Kongress der Kinderrechte nehmen Kinder und Jugendliche aus Berlin, Castrop-Rauxel, Halle (Saale), Hannover, Hüfingen, Karlsruhe, Köln, Marburg, Offenbach, Rostock und Schramberg teil. Als Bewerbung diente ein Fragebogen. Mit ihm konnte angeben werden, welche Beteiligungsrechte vor Ort vorhanden sind, welche Erfahrungen gemacht wurden und was sich generell an den Beteiligungsstrukturen verbessern müsste, damit Kinder und Jugendliche wirklich mitsprechen und mitentscheiden können. Der dadurch gewonnene Überblick dient auch als Grundlage, welche Themen beim Kongress besonders hervorgehoben werden sollen.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.