Deutsches Kinderhilfswerk unterstützt Jugendherberge in Bernburg mit 25.000 Euro aus Sonderfonds „Fluthilfe für Kindereinrichtungen“

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Jugendherberge in Bernburg (Saale) mit 25.000 Euro aus seinem Sonderfonds „Fluthilfe für Kindereinrichtungen“. Das Gelände der Jugendherberge in Bernburg wurde vom Hochwasser komplett überflutet, wodurch nicht nur große Schäden am Haus entstanden sind, sondern auch der Spielplatz und die Freizeitanlage fast vollständig zerstört wurden. Mit der finanziellen Unterstützung von 25.000 Euro aus dem Sonderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes wird der Spielplatz der Jugendherberge saniert, so dass die jungen Besucher der Jugendherberge bald wieder frei und ausgelassen auf dem Spielplatz toben können.

 

„Tischtennisplatten, Beachvolleyballanlage, Fußballplatz, Kegelbahn und das große Spielschiff sind Angebote, die nun wieder neu aufgebaut oder saniert werden. Der Gesamtschaden der Jugendherberge bei dem Hochwasser beträgt 266.000 Euro. Die Unterstützung des Deutschen Kinderhilfswerkes ist ein wichtiger Baustein für die Renovierung der beliebten Einrichtung in Bernburg (Saale), die nicht nur für Übernachtungsgäste konzipiert wurde. Viele Schulklassen und verschiedenste Kinder- bzw. Jugendgruppen aus der Region nutzen die Jugendfreizeiträume in der sogenannten ‚Baude‘ und das Freigelände der Jugendherberge mit den diversen Spiel- und Sportmöglichkeiten. Somit hat die Jugendherberge einen hohen Stellenwert in der Jugendhilfeplanung der Stadt Bernburg (Saale)“, erklärt Marcin-Jan Franke, Sachgebietsleiter Jugendarbeit der Stadt Bernburg (Saale).

 

„Uns erreichen auch jetzt noch täglich neue Hilferufe von Kitas, Jugendeinrichtungen und Spielplätzen, die völlig verwüstet sind und dringend Unterstützung brauchen. Wir sind sehr dankbar für jede Spende und Aktion, die uns hilft, die betroffenen Kindereinrichtungen in Deutschland zu unterstützen. Neben sehr vielen Einzelspenden erreichen uns immer wieder Nachrichten von erfolgreichen Sammelaktionen von Schulklassen, Initiativen oder Firmen. Die Hilfe, die wir dadurch geben können, wird überall mit großer Freude und Dankbarkeit entgegengenommen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Mit seinem Sonderfonds „Fluthilfe für Kindereinrichtungen“ unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk Kindergärten, Jugendfreizeitstätten, Kinder- und Jugendprojekte und Spielplätze nach dem Hochwasser beim Wiederaufbau. Dabei kann das Deutsche Kinderhilfswerk auf seine langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen und die gute Kenntnis vieler Einrichtungen und deren Arbeit zurückgreifen. Durch einen persönlichen Kontakt zu betroffenen Institutionen kann das Deutsche Kinderhilfswerk hier eine unbürokratische, schnelle Hilfe bieten.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft weiter zu Spenden für Kindertageseinrichtungen und Spielplätze in den Hochwassergebieten im Süden und Osten Deutschlands auf. Aus diesem Anlass hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen Sonderfonds „Fluthilfe für Kindereinrichtungen“ eingerichtet. Spenden sind möglich auf das Konto 333 11 11 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00, Stichwort „Fluthilfe 2013“.

 

 

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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