Deutsches Kinderhilfswerk und Freistaat Thüringen unterstützten Partizipationsprojekt in Weimar mit 4.975 Euro

Der Gemeinschaftsfonds „Kinderrechte stärken“ des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Freistaates Thüringen unterstützt das Projekt „Der Blick vom Kind“ in Weimar mit 4.975 Euro. Ziel des Projektes ist es, Kinder und Jugendliche an das Thema Partizipation heranzuführen, und die Mitbestimmungsrechte von jungen Menschen in der Stadt Weimar zu stärken. Das Projekt wurde initiiert und durchgeführt von Studierenden der Fachhochschule Jena.

In Zusammenarbeit mit dem Kinderbüro Weimar und dem Amt für Familie und Soziales der Stadt konnten sich Kinder und Jugendliche mittels kind- und jugendgerechter Ausdrucksmöglichkeiten (Film, Zeichnen und Theater) zum Hilfeplanprozess in Weimar äußern. Die kreativen und ausdrucksstarken Ergebnisse von drei Workshoptagen sind jetzt Grundlage für die Weiterentwicklung der Beteiligungsstrukturen der Stadtverwaltung.

Dazu erklärt Michael Kruse, Regionale Koordination des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Es ist ein besonderes Anliegen des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Deshalb unterstützen wir das Projekt ‚Der Blick vom Kind‘ in Weimar besonders gerne. Denn hier lernen Kinder Partizipationsmöglichkeiten und verschiedene Formen der Beteiligung kennen. Ein tolles Projekt, das zur Nachahmung auffordert.“

Sina Solaß, Leiterin des Kinderbüros der Stadt Weimar, fügt hinzu: „Dank der Unterstützung des Gemeinschaftsfonds konnten wir den Kindern und Jugendlichen ausreichend Zeit und Raum geben, ihre Anliegen zu formulieren und sich mit verschiedenen Methoden mit ihren Themen auseinanderzusetzen. Solche Rahmenbedingungen sind wichtige Gelingensfaktoren für erfolgreiche Beteiligungsprozesse.“

Thüringens Jugendminister Helmut Holter sagt: „Die frühzeitige Stärkung demokratischer Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen führt dazu, dass junge Menschen Vertrauen in ihre Fähigkeiten entwickeln und so zu mündigen Erwachsenen werden. Junge Menschen müssen das Gefühl haben gebraucht zu werden und sich als aktiven Teil der Gesellschaft wahrnehmen. Sie sollen Interesse am Gestalten entwickeln. Deswegen bin ich froh, dass wir ein solches Projekt unterstützen können.“

Die Finanzierung erfolgt aus dem vom Deutschen Kinderhilfswerk und vom Land Thüringen gemeinsam getragenen Förderfonds „Kinderrechte stärken“. Für 2018 sind hier Gesamtausgaben in Höhe von 35.000 Euro geplant. Davon werden 20.000 Euro vom Land Thüringen und 15.000 Euro vom Deutschen Kinderhilfswerk bereitgestellt. Mit dem Gemeinschaftsfonds streben das Land Thüringen und das Deutsche Kinderhilfswerk an, ein stärkeres Bewusstsein für Kinderrechte und ihre Umsetzung zu vermitteln. Durch den Förderfonds „Kinderrechte stärken“ können Projekte, Einrichtungen und Initiativen in Thüringen finanzielle Unterstützung erhalten, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit machen. Vorrangig werden solche Projekte gefördert, die sich für die Verbreitung und Durchsetzung von Kinderrechten engagieren und bei denen Kinder und Jugendliche von Anfang an mit entscheiden können. Die Projekte sollen beispielgebend für die fachliche Weiterentwicklung in Thüringen sein.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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