Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) unterstützen die Kita „Zwötzener Spatzennest“ in Gera mit 25.000 Euro bei der Sanierung nach der Hochwasserkatastrophe im Frühsommer. Der FVDZ spendet dafür 10.000 Euro, das Deutsche Kinderhilfswerk stockt diese Spende aus seinem Sonderfonds „Fluthilfe für Kindereinrichtungen“ auf 25.000 Euro auf. Durch das Hochwasser wurde das Untergeschoss der Kindertagesstätte stark beschädigt, insbesondere die Elektrik, Fußböden und das Inventar. Dadurch fehlt den Kindern ein notwendiger Raum zum Spielen. Die Instandsetzung wird sowohl durch öffentliche Gelder als auch durch Spenden und das ehrenamtliche Engagement von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ermöglicht.
„Wir sind schockiert, welche Verwüstungen das Hochwasser im Frühsommer angerichtet hat. Auch wenn das Wasser wieder verschwunden ist, so wird der Wiederaufbau noch Monate dauern und den Betroffenen alles abverlangen. Besonders die Kinder und Jugendlichen sind in dieser schweren Zeit auf unsere Hilfe angewiesen. Damit die Kinder so schnell wie möglich ihre Kita wieder vollständig nutzen können, freuen wir uns, zusammen mit dem Deutschen Kinderhilfswerk einen Beitrag dazu leisten zu können“, sagt Dr.-medic/IfM Timisoara Kerstin Blaschke, stellvertretende Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte.
„Wir sind überwältigt von der schnellen und umfangreichen Unterstützung durch den Freien Verband Deutscher Zahnärzte und das Deutsche Kinderhilfswerk. Die bereitgestellte Förderung zur Beseitigung der Hochwasserschäden in unserer Kita ‚Zwötzener Spatzennest‘ ist eine große Ermutigung für alle bei der Schadenbeseitigung Engagierten, für die wir uns im Namen unserer Kinder ganz herzlich bedanken“, erklärt Angelika Weber, Leiterin der Kita „Zwötzener Spatzennest“.
„Uns erreichen auch jetzt noch täglich neue Hilferufe von Kitas, Jugendeinrichtungen und Spielplätzen, die völlig verwüstet sind und dringend Unterstützung brauchen. Wir sind sehr dankbar für jede Spende und Aktion, die uns hilft, die betroffenen Kinder- und Jugendeinrichtungen in Deutschland zu unterstützen. Neben sehr vielen Einzelspenden erreichen uns immer wieder Nachrichten von erfolgreichen Sammelaktionen von Schulklassen, Initiativen oder Firmen. Die Hilfe, die wir dadurch geben können, wird überall mit großer Freude und Dankbarkeit entgegengenommen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Mit seinem Sonderfonds „Fluthilfe für Kindereinrichtungen“ unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk Kindergärten, Jugendfreizeitstätten, Kinder- und Jugendprojekte und Spielplätze nach dem Hochwasser beim Wiederaufbau. Dabei kann das Deutsche Kinderhilfswerk auf seine langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen und die gute Kenntnis vieler Einrichtungen und deren Arbeit zurückgreifen. Durch einen persönlichen Kontakt zu betroffenen Institutionen kann das Deutsche Kinderhilfswerk hier eine unbürokratische, schnelle Hilfe bieten.
Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft weiter zu Spenden für Kindertageseinrichtungen und Spielplätze in den Hochwassergebieten im Süden und Osten Deutschlands auf. Aus diesem Anlass hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen Sonderfonds „Fluthilfe für Kindereinrichtungen“ eingerichtet. Spenden sind möglich auf das Konto 333 11 11 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00, Stichwort „Fluthilfe 2013“.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.