Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen e.V. mahnen zum Start der Koalitionsverhandlungen in Rheinland-Pfalz die Einrichtung einer oder eines Landeskinder- und Jugendbeauftragten an. Nach Ansicht der beiden Organisationen soll damit eine unabhängige staatliche Institution auf Landesebene geschaffen werden, die sich für die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzt. Bei der Einrichtung sind zwei Aspekte grundlegend: Die Beauftragtenstelle muss sich in ihrer Ausrichtung an den Gegebenheiten in Rheinland-Pfalz orientieren und bestehende Institutionen ergänzen. Als Orientierung für die strukturelle Einbindung und Ausgestaltung sind zudem unbedingt international anerkannte und erprobte Prinzipien heranzuziehen: Unabhängigkeit und weitgehende Kompetenzen der Beauftragtenstelle müssen gegeben sein, ebenso wie eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung.
"Die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen werden in unserer Gesellschaft nach wie vor unzureichend berücksichtigt. Junge Menschen spielen in Politik und Gesellschaft vielfach nur eine nachgeordnete Rolle. Das hat sich in der Corona-Pandemie leider eindrücklich bestätigt. Eine oder ein Landeskinder- und Jugendbeauftragte/r kann in Rheinland-Pfalz helfen dies zu ändern: Sie oder er unterstützt Kinder und Jugendliche darin ihre Stimme zu äußern und verleiht den Anliegen von Kindern und Jugendlichen Gewicht in Politik und Gesellschaft. Davon profitieren alle, denn eine kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft ist eine lebenswertere Gesellschaft. Bisher gibt es nur in Hessen und Sachsen-Anhalt solche Beauftragtenstellen. Das zeigt den Handlungsbedarf in den anderen Bundesländern, so auch in Rheinland-Pfalz", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Wir brauchen zwingend ein*e unabhängige*n und kinderparteiliche*n Landesbeauftragte in Rheinland-Pfalz. Sie*er stärkt der kinderrechtspolitischen Arbeit in den Kommunen den Rücken, vernetzt landesweit die Akteure*innen von Kinder- und Jugendbeteiligung und legt ein Veto bei Kinderrechtsverletzungen auf Landesebene ein. Die Einführung und Absicherung von Landeskinder- und Jugendbeauftragen ist lange überfällig. In Hessen konnte die erste Beauftragte eine Kinderrechtscharta vorlegen, die der Auftakt für die breite Durchsetzung der Kinderrechte in Hessen ist. In die hessische Verfassung konnten die Kinderrechte umfassend aufgenommen werden. Wir haben mit der Kinder- und Jugendrechtsbeauftragten eine feste Verbündete gewonnen. Das wünsche ich allen Bundesländern", sagt Dr. Susanne Feuerbach, Amtsleitung des Frankfurter Kinderbüros im Namen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen.
Aus Sicht der beiden Organisationen ist die strukturelle Einbindung der Stelle für das Gelingen der Arbeit von zentraler Bedeutung. So sollte die oder der Landeskinder- und Jugendbeauftragte an der Landesregierung angebunden sein und nicht dem Landtag. Sie oder er muss direkten Zugang zur Landesregierung haben und sich gezielt und differenziert der Wahrung und Erweiterung der Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen Bereichen widmen. Zur besonderen Wirksamkeit soll die oder der Beauftragte mit einem Vetorecht ausgestattet werden. Dieses kommt zur Wirkung, wenn sie oder er bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren eine Verletzung bzw. fehlende Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Grundsätze, insbesondere der Vorrangstellung des Kindeswohls, feststellt.
Eine ausführliche Positionierung des Deutschen Kinderhilfswerkes und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen zur bundesweiten Einführung von Landeskinder- und Jugendbeauftragten findet sich unter www.dkhw.de/landeskinderbeauftragte und www.kinderinteressen.de .
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.