Deutsches Kinderhilfswerk und das Unternehmen BUTTING unterstützen AWO-Kindergarten „Fröbelhaus“ in Bad Blankenburg mit 25.000 Euro aus dem Sonderfonds „Fluthilfe für Kindereinrichtungen“

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. und das Unternehmen BUTTING unterstützen den AWO-Kindergarten „Fröbelhaus“ in Bad Blankenburg mit 25.000 Euro bei der Sanierung nach der Hochwasserkatastrophe im Frühsommer. Die Belegschaft der H. Butting GmbH & Co. KG und Butting-Personal-Service GmbH, der geschäftsführende Gesellschafter Hermann Butting und der Förderverein der Belegschaft der H. Butting GmbH & Co. KG in Wittingen-Knesebeck spenden dafür gemeinsam 4.385 Euro, das Deutsche Kinderhilfswerk stockt diese Spende aus seinem Sonderfonds „Fluthilfe für Kindereinrichtungen“ auf 25.000 Euro auf.

Durch das Hochwasser im Juni 2013 wurde der Turnraum des Kindergartens überflutet. Wände, Fußböden sowie Inventar wurden dabei beschädigt und unbrauchbar. Mit der Fördersumme werden die Wasserschäden im Turnraum beseitigt, Putz- und Malerarbeiten durchgeführt und beschädigtes Inventar ersetzt. Der Turnraum soll schon bald wiedereröffnen, damit die Kinder sich auch im Winter sportlich betätigen und motorische und koordinative Fähigkeiten erproben können.

„Ganz ehrlich: ich war sprachlos, als ich von der Spende hörte. Das ist wirklich eine phantastische Sache: Diese großzügige Unterstützung ist wie ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk! Die Kinder werden begeistert sein, wenn sie viel schneller als gedacht wieder ihren Turnraum nutzen können. Dafür bedanken wir uns alle ganz herzlich bei der Fa. Butting und natürlich auch beim Deutschen Kinderhilfswerk“, sagt AWO-Geschäftsführer Andreas Krauße.

„Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für die tolle Aktion zugunsten unseres Sonderfonds. Wir sind sehr dankbar für jede Spende und Aktion, die uns hilft, die betroffenen Kinder- und Jugendeinrichtungen in Deutschland zu unterstützen. Neben sehr vielen Einzelspenden erreichen uns immer wieder Nachrichten von erfolgreichen Sammelaktionen von Schulklassen, Initiativen oder Firmen. Die Hilfe, die wir dadurch geben können, wird überall mit großer Freude und Dankbarkeit entgegengenommen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mit seinem Sonderfonds „Fluthilfe für Kindereinrichtungen“ unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk Kindergärten, Jugendfreizeitstätten, Kinder- und Jugendprojekte und Spielplätze nach dem Hochwasser beim Wiederaufbau. Dabei kann das Deutsche Kinderhilfswerk auf seine langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen und die gute Kenntnis vieler Einrichtungen und deren Arbeit zurückgreifen. Durch einen persönlichen Kontakt zu betroffenen Institutionen kann das Deutsche Kinderhilfswerk hier eine unbürokratische, schnelle Hilfe bieten.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft weiter zu Spenden für Kindertageseinrichtungen und Spielplätze in den Hochwassergebieten im Süden und Osten Deutschlands auf. Aus diesem Anlass hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen Sonderfonds „Fluthilfe für Kindereinrichtungen“ eingerichtet. Spenden sind möglich auf das Konto 333 11 11 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00, Stichwort „Fluthilfe 2013“.

 

 

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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