Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordern ein gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren. In einem gemeinsamen Appell an die Bundesregierung schlagen die Verbände eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vor, um Kinder und Jugendliche auch in diesem Bereich vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums haben ergeben, dass die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch ist und selbst bei leicht geöffnetem Fenster die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch ist wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des DKHW und des BVKJ Appelle allein nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier gesetzlich abgesichert werden.
„Viele europäische Länder schützen Kinder und Jugendliche in Fahrzeugen bereits durch ein gesetzliches Rauchverbot, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien und Italien. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir unseren Kindern zuliebe umgehend folgen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Tabakrauchbelastete Kleinkinder haben gegenüber unbelasteten Kindern ein um 50 bis 100 Prozent erhöhtes Risiko, an Infektionen der unteren Atemwege, an Asthma, Bronchitis oder Lungenentzündung zu erkranken. Daneben kann Passivrauchen bei Kleinkindern zu Mittelohrentzündungen führen. Ferner leidet bei den Kindern der Geruchssinn, Herz und Kreislauf sind weniger leistungsfähig. Auch das Risiko für einen plötzlichen Kindstod wird durch Passivrauch deutlich erhöht. Deshalb müssen besonders Kleinkinder, aber auch größere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden“, sagt Dr. med. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte.
Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürworten nach Ergebnissen des Gesundheitsmonitors 2014 rund 87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Konkret schlagen das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte folgende Formulierung für die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung vor:
§ 23a StVO (1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten. (2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der Straßenverkehrsordnung die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird. Der gemeinsame Appell mit gesetzlichem Formulierungsvorschlag des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte kann unter <link http: www.dkhw.de rauchverbot _blank external-link-new-window external link in new>www.dkhw.de/rauchverbot sowie unter <link https: www.bvkj.de presse forderungen-und-stellungnahmen _blank external-link-new-window external link in new>www.bvkj.de/presse/forderungen-und-stellungnahmen/ heruntergeladen werden.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren als Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland bundesweit für die Rechte der Kinder und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland ein. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Schwerpunkte sind hierbei insbesondere die Kinderrechte, die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) ist die berufliche Interessenvertretung der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland. Über 12.000 Kinder- und Jugendärzte aus Klinik, Praxis und öffentlichem Gesundheitsdienst gehören dem Verband an. Der BVKJ setzt sich für Chancengleichheit und die bestmögliche gesundheitliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ein und betreibt eine politische Kinder- und Jugendmedizin. Die Wahrung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Kinderrechte und das Recht eines jeden Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit ist wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit. Der BVKJ erarbeitet Grundlagen, Inhalt und Umfang der Berufsausübung von Kinder- und Jugendärzten und fördert ihre praktische Durchführung.