Deutsches Kinderhilfswerk: UN-Kinderrechtskonvention wird 19 Jahre - kein Grund zu feiern!

Zum 19. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention beklagt das Deutsche Kinderhilfswerk eklatante Rechtsverletzungen dieser völkerrechtlichen Vereinbarung. Dazu erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Insbesondere das Recht auf einen angemessen Lebensstandard (Art. 27, UN-Kinderrechtskonvention) ist weit davon entfernt, in Deutschland ausreichende Berücksichtigung zu finden. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen. Diese Zahl fällt deshalb höher als in vielen anderen Verlautbarungen aus, weil sie entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention alle Kinder und Jugendlichen im Alter bis zu 18 Jahren einbezieht.“

Wir brauchen bei der Bekämpfung der Kinderarmut ein breites gesellschaftliches Engagement, denn Armut und Ausgrenzung ist ein Problem der ganzen Gesellschaft. Mit jedem Monat Untätigkeit werden armen Kindern weitere Bildungs- und Entwicklungschancen geraubt und damit auch ein Stück Zukunft für sie und unsere Gesellschaft. Die Wirtschaft profitiert enorm von den Familien, doch im Vergleich mit anderen EU-Ländern liegt die Quote dessen, was die Regierung in den Familienlastenausgleich gibt, unterhalb des Durchschnitts. Gleichzeitig werden Familien durch das Steuer- und Abgabesystem und in den sozialen Sicherungssystemen übermäßig belastet.

„Es kann nicht angehen, dass die Bundesregierung ihre Steuergeschenke an die Banken auf dem Rücken von Familien mit Kindern finanziert. Wenn selbst ein Familienbruttoeinkommen von 30.000 Euro jährlich bei zwei oder mehr Kindern im Haushalt heute nicht ausreicht, um die Familie aus eigener Kraft zu versorgen, dann ist eine soziale Schieflage vorhanden. Worauf es dringend ankommt, ist also eine Familienpolitik, welche es den Eltern ermöglicht, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder aus dem selbst erwirtschafteten Einkommen zu bestreiten“ so Krüger weiter. Darüber hinaus müssen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zielgerichtete Hilfen für die Kinder aus bedürftigen Familien entwickelt werden. Dazu gehören auch mehr Ausgaben für Bildung, Freizeit und gesunde Ernährung. Die Bundesregierung muss sich ihrer völkerrechtlichen Verantwortung stellen, zur Verwirklichung der Kinderrechte ihre verfügbaren Mittel (Art. 4 UN-Kinderrechtskonvention) Kindern und Jugendlichen zur Verfügung zu stellen.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, E-Mail:  kruse [at] dkhw.de



Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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