Deutsches Kinderhilfswerk: UN-Kinderrechtskonvention muss endlich vorbehaltlos in Deutschland gelten

Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über eine Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Die UN-Kinderrechtskonvention muss endlich vorbehaltlos in Deutschland gelten. Deshalb fordert das Deutsche Kinderhilfswerk die Bundesregierung auf, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurück zu nehmen. Die Kinderrechte müssen in Deutschland für alle Kinder gelten. Alle Kinder in unserem Land müssen die gleichen Chancen haben. Der Aufenthaltsstatus darf nicht über die Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft mitentscheiden.“
Der insgesamt positive Blick auf die Situation der Kinderrechte in Deutschland wird durch die nach wie vor bestehende Vorbehaltserklärung geschmälert. Diese hatte die Bundesrepublik Deutschland bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 abgegeben. Dadurch stehen insbesondere unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht die gleichen Rechte zu wie deutschen Kindern.
Viele dieser Kinder kommen aus Krisen- oder Kriegsgebieten. Sie sind oftmals traumatisiert und brauchen deshalb den besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Deshalb muss der Weg frei gemacht werden für die volle Gültigkeit insbesondere des Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention. Hier ist festgelegt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Dieser Grundsatz muss so schnell wie möglich für alle Kinder in Deutschland gelten.“

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und
Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de)


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de oder www.chancen-spenden.de oder in die Spendendose in Ihrer Nähe.


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Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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