Deutsches Kinderhilfswerk: Umgangsmehrbedarf für Kinder im Hartz-IV-Bezug einführen Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Entlastung Alleinerziehender die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder. Denn die Sicherung des Existenzminimums von Kindern, die in zwei bedürftigen Haushalten leben, kostet deutlich mehr als derzeit sozialrechtlich anerkannt wird. So fallen beispielsweise Kosten für das Kinderzimmer, für Kleidung oder für Schulmaterial in beiden Haushalten an. Außerdem sollen mit einem Umgangsmehrbedarf positive Anreize zur Wahrnehmung des Umgangsrechts gesetzt werden. Kinder getrennter Eltern im Hartz-IV-Bezug, die Umgang mit Mutter und Vater pflegen, brauchen einen Umgangsmehrbedarf, der das Existenzminimum während der Umgangstage im Haushalt des ebenfalls hilfebedürftigen Elternteils sicherstellt. Kinder, die es durch die Hilfebedürftigkeit der Eltern ohnehin schon schwerer haben, dürfen hier nicht noch zusätzlich benachteiligt werden.
„Der Umgangsmehrbedarf sollte in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils eingeführt werden. Die von der Unionsfraktion in dieser Woche im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagenen individuellen Lösungen des Problems gehen in die falsche Richtung. Erst mit der Gewährung eines Umgangsmehrbedarfs sehen wir die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern im Hartz-IV-Leistungsbezug als tatsächlich gesichert an. Wir fordern alle beteiligten Akteure auf, die Interessen der Kinder Alleinerziehender mehr als bisher zu unterstützen. Der Umgang des Kindes mit beiden Eltern darf nicht vom Geldbeutel abhängen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder getrennt lebender Eltern hatte bereits im Mai letzten Jahres ein breites Bündnis von Verbänden gefordert, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Juristinnenbund, die Diakonie Deutschland, der Familienbund der Katholiken, die Nationale Armutskonferenz und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Eine gleichlautende Forderung wurde im November letzten Jahres auch vom Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik beschlossen.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 40 Jahren als Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland bundesweit für die Rechte der Kinder und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland ein. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Schwerpunkte sind hierbei insbesondere die Kinderrechte, die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland.