Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiativen von Bund und Ländern zur Verschärfung des Strafrechts zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind die angestrebten Verschärfungen ein wichtiger Baustein, um Kinder effektiver zu schützen. Die zu erwartende Strafe bei sexueller Gewalt gegen Kinder muss eine generalpräventive Wirkung entfalten, um potenzielle Täterinnen und Täter von der Begehung einer Tat abzuhalten, aber auch um die Verbreitung kinderpornografischen Materials effektiv zu bekämpfen.
Gleichzeitig muss aber auch der Fahndungsdruck zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt steigen. Kinder müssen hier mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln geschützt werden. Die Zahl der Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes sollte deswegen massiv aufgestockt werden. Denn der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt erfordert kompromisslose Aufklärung und Strafverfolgung. Und schließlich brauchen wir eine finanziell abgesicherte, funktionierende Kinder- und Jugendhilfe, die im Bereich der Prävention und als Vertrauensinstitution für Kinder und Jugendliche tätig sein muss.
„Ob Lügde, Bergisch Gladbach, Staufen oder Münster: Es ist kaum in Worte zu fassen, zu welchen Verbrechen Erwachsene Kindern gegenüber fähig sind. Bei sexueller Gewalt gegen Kinder ist ein Markt entstanden, dessen Kundinnen und Kunden unnachgiebig bekämpft werden müssen. Die im Januar dieses Jahres beschlossenen Änderungen beim Tatbestand des Cybergroomings und zur Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet waren ein wichtiger Schritt. Jetzt braucht es ein weiteres klares Signal zu mehr Kinderschutz auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch kindgerechtere Verfahren, was insbesondere in Kinderrechten und im Umgang mit Kindern geschulte Fachkräfte erfordert, die im Verfahren unter dem Dach des Kindeswohls koordiniert kooperieren. Dies betrifft beispielsweise Richterinnen und Richter, Akteurinnen und Akteure der Strafverfolgungsbehörden und der Jugendämter, die psychosoziale Prozessbegleitung oder die Verfahrensbeistandschaft. Essenziell ist zudem die Strafverfolgungsbehörden personell und technisch so auszustatten, dass der Sumpf der sexuellen Gewalt gegen Kinder trockengelegt werden kann“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundesrates.
Auch die geplante Evaluation familiengerichtlicher Maßnahmen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein wichtiger Schritt hin zu mehr Kinderschutz. Generell sollte in Strafverfahren und familiengerichtlichen Kinderschutzverfahren das Kindeswohl stärker in den Blick genommen werden. Dafür braucht es ein eigenständiges Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und -zeugen in der Strafprozessordnung, um dem Kindeswohlvorrang gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in Strafverfahren Rechnung zu tragen. Zudem sollten richterliche Videovernehmungen bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten und anderen schweren Gewalttatbeständen in Ermittlungsverfahren mit ersetzender Wirkung für das Hauptverfahren zum bundesdeutschen Standard werden, damit Kinder nicht öfter als nötig zu traumatischen Erlebnissen befragt werden müssen.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.