Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich für die unbedingte Beibehaltung der Standards in der Kinder- und Jugendhilfe bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten Flüchtlingskindern aus. Die Forderungen aus einzelnen Bundesländern nach einem Systemwechsel und damit nach einer Absenkung der Standards in diesem Bereich lehnt das Deutsche Kinderhilfswerk entschieden ab. Der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 22. April 2016 lässt befürchten, dass hier durch die Hintertür eine Zwei-Klassen-Kinder- und Jugendhilfe eingeführt werden soll. Deshalb appelliert das Deutsche Kinderhilfswerk im Vorfeld der morgigen gemeinsamen Besprechung von Bundeskanzleramtschef Peter Altmaier mit der Chefin und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer an die Beteiligten, keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Flüchtlingskinder durchzusetzen.
„Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich leitet sich unmittelbar aus Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention ab. Die darin normierte Vorrangstellung des Kindeswohls ist als Leitlinie gesetzt und darf nicht unterlaufen werden. Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar. Eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung wird durch die individuellen Hilfen im Rahmen der derzeit gesetzlich verbürgten Standards im Kinder- und Jugendhilfegesetz ermöglicht. Auch Bundestag und Bundesrat haben im letzten Jahr, im Zuge der Einführung des bundesweiten Verteilungsverfahrens, die Beibehaltung der Kinder- und Jugendhilfestandards für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausdrücklich bestätigt. Das gilt zum Beispiel für das Recht auf Förderung und Entwicklung, auf Beteiligung und auf uneingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Minderjährige Flüchtlinge, ob begleitet oder unbegleitet, sind eine in der medizinischen Terminologie sogenannte Hochrisikopopulation für die Entwicklung von psychischen Störungen. Deshalb brauchen die Betroffenen wirkungsvolle Unterstützungsleistungen, auch die der Kinder- und Jugendhilfe“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es insbesondere nach der Einführung des bundesweiten Verteilungsverfahrens für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Herbst letzten Jahres zwingend, dass das Primat der Kinder- und Jugendhilfe unangetastet bleibt. Auch die Regelungen der vorläufigen Inobhutnahme, die insbesondere die kind- bzw. jugendgerechte Unterbringung der jungen Menschen, ihre rechtliche Vertretung sowie die Durchführung eines Erstscreenings zur Einschätzung ihrer individuellen Situation umfasst, müssen erhalten bleiben. Da bei unbegleiteten Flüchtlingskindern, beispielsweise hinsichtlich psychischer Erkrankungen, Sprachentwicklung oder schulischer Qualifizierung, besondere Förderbedarfe bestehen, sind hier bundeseinheitliche Qualitätsstandards notwendig. Teil dieser Qualitätsstandards sollte ein über das Kinder- und Jugendhilfegesetz hinausgehender Maßnahmenkatalog sein, der den besonderen Bedarfen der unbegleiteten Flüchtlingskinder Rechnung trägt.
Mit der Einführung der gesetzlichen Verpflichtung, unbegleitete Kinder und Jugendliche unmittelbar in Obhut zu nehmen, war im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) im Jahr 2005 klargestellt worden, dass unbegleitete Flüchtlingskinder in Fragen der Unterbringung und Versorgung dem Kinder- und Jugendhilferecht zugeordnet sind. Gerade angesichts der hohen Zahlen unbegleiteter Flüchtlingskinder sind die im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgelegten diesbezüglichen Standards bis heute nicht überall Realität. Darauf mit einer Absenkung der Standards zu reagieren, wäre falsch. Vielmehr müssen die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe flächendeckend gestärkt und ausgebaut werden, damit minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufnahmeort gute Bedingungen vorfinden.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.