Deutsches Kinderhilfswerk sieht erheblichen Nachholbedarf bei Kinderrechten im Saarland

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht erheblichen Nachholbedarf bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Saarland. Das ist das zentrale Ergebnis des ersten „Kinderrechte-Index“ für die Bundesrepublik Deutschland, den das Deutsche Kinderhilfswerk heute in Berlin vorgestellt hat. In der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ werden Beispiele guter Umsetzung, aber auch die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt. Damit ist der Index ein geeignetes Instrument für Landesregierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern.

Im Gesamtergebnis schneiden Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich ab. Dies bedeutet, dass in diesen Bundesländern die Kinderrechte vergleichsweise am besten umgesetzt werden. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen liegen im Durchschnitt. Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt sind insgesamt unterdurchschnittlich eingeordnet.

In der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ wurden fünf Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung, sowie das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung. Am besten wird dabei für das Saarland die Umsetzung des Kinderrechts auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung beurteilt, insbesondere die Verankerung der Berücksichtigung von Kinderinteressen in der Landesbauordnung, und der Anteil der öffentlichen Ausgaben für Kinder- und Jugendarbeit am Gesamthaushalt. Bei den Rechten auf Beteiligung, auf Bildung, auf Gesundheit sowie auf einen angemessenen Lebensstandard werden die größten Entwicklungsbedarfe gesehen, beispielsweise bei der verbindlichen Verankerung von Beteiligungsrechten für Kinder im Kommunalselbstverwaltungsgesetz, bei der Kinderrechtebildung und den Angeboten und Informationen zu Gesundheitsthemen in Schulen, bei der Sicherheit der Schulwege, oder bei den Spielplatzangeboten.

„30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir in Deutschland kinderrechtlich vor einem föderalen Flickenteppich. Und auch innerhalb der Bundesländer sehen wir Licht und Schatten, da macht das Saarland keine Ausnahme. Das Land hat Stärken, vor allem bei der Umsetzung des Rechts auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung, doch die Kinderrechte müssen in allen Lebensbereichen von Kindern vollumfänglich umgesetzt werden. Daher hoffen wir sehr, dass das Saarland den Kinderrechte-Index zum Anlass nimmt, von den Stärken anderer Bundesländer zu lernen, die Verbesserungsbedarfe ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt anzugehen. So sehen wir beispielsweise der Mitbestimmung von Kindern in Politik und Schulen, bei der Medienbildung in der Schule, bei den Informationen für Eltern über Förderangebote an den Schulen, oder der Etablierung einer institutionalisierten Interessenvertretung für Kinder auf Landesebene noch sehr viel Luft nach oben“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Mit dem Kinderrechte-Index haben wir eine empirische Grundlage zur Beurteilung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den Bundesländern geschaffen. Damit können die Bundesländer erstmals in dieser Hinsicht systematisch miteinander verglichen werden. Bei der Erstellung des Kinderrechte-Index wurde auch deutlich, dass es in Deutschland noch große Datenlücken für die vollständige Erfassung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland gibt. Darum versteht sich die Pilotstudie auch als Impulsgeberin an staatliche Akteurinnen und Akteure, die Sammlung von kinderrechtlich relevanten Daten zu prüfen, Lücken zu schließen oder bereits vorhandene Daten öffentlich zugänglich zu machen“, sagt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index.

Der Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes basiert auf einem Methodenmix. So werden auf Grundlage von bereits verfügbaren öffentlichen Daten und eigenen Datenerhebungen 64 Kinderrechte-Indikatoren gebildet. Dabei wurden durch das Deutsche Kinderhilfswerk eigene Analysen zu Rahmenbedingungen wie Gesetzen, Institutionen, Netzwerken und Programmen durchgeführt sowie Daten durch repräsentative Umfragen unter Kindern und Eltern in den Bundesländern erhoben. In schriftlichen Befragungen verschiedener Landesministerien aller Bundesländer und in den weitergehenden Recherchen zur Pilotstudie werden zudem Beispiele guter Praxis für die Umsetzung von Kinderrechten aufgezeigt. Der Kinderrechte-Index wird ergänzt durch Kinderperspektiven zum Recht auf Beteiligung, die durch qualitative Befragungen von Kindern in den Kontexten „Inklusion und Exklusion in der Schule“ sowie „Armutserfahrungen“ eingeholt wurden. Schließlich hat der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes auf Grundlage der Ergebnisse des Kinderrechte-Index Forderungen zum Recht auf Beteiligung formuliert.

Eine Zusammenfassung des Kinderrechte-Index, Ländersteckbriefe der 16 Bundesländer und den gesamten Kinderrechte-Index finden Sie unter www.dkhw.de/kinderrechte-index .

 

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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