Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die deutlichen Worte, mit denen die Vereinten Nationen heute Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland anmahnen. So zeigt sich der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in seinem Bericht enttäuscht darüber, dass Deutschland Kinderrechte noch immer nicht im Grundgesetz aufgenommen hat. Außerdem bemängelt der Ausschuss das fehlende Monitoring der Kinderrechte in Deutschland und mahnt eine zentrale Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche an, die sich in ihren Rechten verletzt sehen. Kernpunkt der Kritik ist schließlich auch die hohe Kinderarmut in Deutschland.
„Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat heute der Bundesrepublik Deutschland ein schlechtes Zeugnis in Sachen Kinderrechte ausgestellt und deutlich gemacht, dass wir an vielen Stellen noch ein kinderrechtliches Entwicklungsland sind. Die Bundesregierung sollte endlich eine Gesetzesinitiative für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz vorlegen. Außerdem brauchen wir auf Bundesebene die Stelle eines Kinderrechtsbeauftragten, der sich wirkungsvoll für die Rechte der Kinder einsetzt. Auch bei der Bekanntmachung der Kinderrechte liegt einiges im Argen. So bemängelt der Ausschuss, dass Deutschland hier in Europa nur auf Platz 21 von 28 liegt. Das zeigt den dringenden Handlungsbedarf, beispielsweise durch die entsprechende Änderung von Bildungs- und Lehrplänen in Kitas und Schulen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Die Anhörung vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in der letzten Woche in Genf hat deutlich gezeigt, dass Deutschland oftmals seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht wird. Zu viele Kinder werden an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Im Bereich Kinderarmut, der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, aber auch bei der Bekanntmachung der Kinderrechte hinkt Deutschland seinen Verpflichtungen hinterher. Gerade bei den Rechten von Flüchtlingskindern hat der UN-Ausschuss Deutschland ein schlechtes Zeugnis ausgestellt“, sagt Dominik Bär, Kinderrechtsexperte des Deutschen Kinderhilfswerkes, der die Anhörung in Genf als Beobachter begleitet hatte. „In Deutschland widmet sich der Staat den Kinderrechten immer wieder nur strohfeuerhaft in Form von Aktionsplänen. Dabei brauchen wir für die junge Generation nachhaltige Strukturen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können. Wir hoffen, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen die deutlichen Worte des Ausschusses aufnehmen und sich im Dialog mit der Zivilgesellschaft nun verstärkt ihren kinderrechtlichen Aufgaben zuwenden“ so Bär weiter.
Alle Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen regelmäßig vor dem Kinderrechte-Ausschuss in Genf berichten, wie sie mit deren Umsetzung in ihrem Land vorankommen. Dazu reichen die Staaten Berichte ein, aber auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen liegen dem Ausschuss Berichte vor. Nachdem in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 in Kraft trat, ist dies der dritte Berichtszirkel. Dazu hatte die Bundesregierung am 27./28. Januar in Genf Gelegenheit, die Kinderrechtssituation in Deutschland mit dem Kinderrechte-Ausschuss zu diskutieren. Ergebnis dieser Beratungen sind die heute veröffentlichen Abschließenden Beobachtungen (Concluding Observations).
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.