Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das Vorhaben von Bundesernährungsminister Cem Özdemir zur Regulierung des Kindermarketings für ungesunde Lebensmittel. Die Pläne sind aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine gute Grundlage, um die Gesundheit von Kindern durch eine Einschränkung von Werbung für Lebensmittel mit zu viel Zucker, Fett oder Salz zu schützen. Damit ist das Vorhaben ein zentraler Baustein für mehr Kindergesundheit und ein wichtiger Schritt, um Familien dabei zu unterstützen, Kindern eine gesunde Ernährungsweise nahezubringen.
„Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Bundesregierung bei den anstehenden Regulierungsfragen sehr eindeutig: Der Schutz von Kindern muss hier Vorrang vor den Interessen der Produzenten ungesunder Lebensmittel haben. Gleichzeitig braucht es neben dem Verbot auch weitere Investitionen in die Medien- und Ernährungskompetenz der Kinder. Wir brauchen für den Bereich des Kindermarketings zum Schutz der Kinder und Jugendlichen eine umfassende Regelung, die nicht nur die klassische Werbung im Fernsehen umfasst. Wichtig sind beispielswiese auch Beschränkungen für Influencerinnen und Influencer in den sozialen Medien oder eine Bannmeile im Umkreis von Kitas, Schulen und Spielplätzen. Als Grundlage bei der Frage, welche Lebensmittel als ungesund gelten, sollten die Nährwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO dienen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Eine ausgewogene Ernährung ist elementar für die Gesundheit, vor allem bei Kindern und Jugendlichen. Doch das aktuelle Ernährungsverhalten ist von starken Missverhältnissen geprägt: So verzehren Kinder und Jugendliche etwa doppelt so viele Süßwaren, aber nur halb so viel Obst und Gemüse wie empfohlen. Auch der Fleisch- und Wurstverzehr ist deutlich zu hoch. Dabei beeinflusst Werbung nachweislich die Präferenzen und das Essverhalten von Kindern und Jugendlichen.
Eine „Werbebeschränkung light“, die lediglich im Umfeld klassischer Kindersendungen greift, würde ihr Ziel verfehlen. Deshalb sollte zukünftig Werbung für ungesunde Lebensmittel von 6 bis 23 Uhr im Fernsehen, Radio und in Streamingdiensten verboten sein. Influencerinnen und Influencer sollten grundsätzlich nur Werbung für gesunde Lebensmittel machen dürfen, wenn diese sich an Kinder richtet. Außerdem ist im Bereich der Außenwerbung eine 100-Meter-Bannmeile für Ungesundes um Schulen, Kitas und Spielplätze wichtig.
Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de
Facebook: www.facebook.com/dkhw.de
Twitter: @DKHW_de
Instagram: deutscheskinderhilfswerk_e.v
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.