Deutsches Kinderhilfswerk: Schluss mit der verkürzten Diskussion über Chipkarten

 

Zum morgigen Treffen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen mit Vertretern der Kommunen sowie mit den Bildungs-, Sozial- und Familienministern der Länder erklärt der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger:

„Bundesarbeitsministerin von der Leyen muss ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV-Regelsätzen für Kinder jetzt endlich ein tragfähiges Modell vorlegen, wie sie die von den Verfassungsrichtern eingeforderten Änderungen der Regelsatzberechnung umsetzen will. Eine verkürzte Diskussion über Chipkarten bringt uns nicht weiter, wir brauchen einen umfassenden Ansatz und einen Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut. Nur so lassen sich die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention für einen angemessenen Lebensstandard von Kindern und Jugendlichen verwirklichen.
 

Ein umfassendes Konzept zur Neugestaltung der Regelsätze für Kinder im Bezug von Hartz IV hat der Paritätische Wohlfahrtsverband am Dienstag vorgelegt. Neben dem Regelsatz für den laufenden Bedarf und dem Recht auf einmalige Leistungen wie etwa für die Kosten der Einschulung oder ein Kinderfahrrad wird darin insbesondere ein Rechtsanspruch für alle Kinder auf Angebote der Jugendarbeit gefordert. Die Zuständigkeit für diese Förderangebote soll bei den Kommunen, nicht bei den Jobcentern liegen. Frau von der Leyen sollte sich dieses Konzept zu Eigen machen und innerhalb der Koalition durchsetzen.
 

Auch Kinder haben das Recht auf eine menschenwürdige Existenz. Die Kinderregelsätze müssen sich endlich am tatsächlichen Bedarf von Kindern orientieren und jährlich überprüft werden, um auch diesen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. In Deutschland sind nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes fast 3 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen. Keine andere gesellschaftliche Altersgruppe ist so stark von Armut betroffen wie Kinder und Jugendliche. Deshalb gilt es, sich gezielt um Kinder aus benachteiligten Familien zu kümmern, denen ihre Eltern nicht die gleichen Startbedingungen und damit Chancen auf Teilhabe bieten können. Ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder in Deutschland ist der Lackmustest für unseren Sozialstaat.


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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