Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von Städten und Gemeinden ein radikales Umdenken in der Stadt- und Verkehrsplanung, um Kommunen kinderfreundlicher zu gestalten. Die Kinderrechtsorganisation warnt nachdrücklich davor, dass durch die weitere Vernichtung von Freiflächen und Spielmöglichkeiten Kinder und Jugendliche immer weiter ausgegrenzt werden. Auch die Stadt- und Verkehrsplanung hat sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Dafür sind die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Stadt- und Verkehrsgestaltung verbindlich zu etablieren. Dabei geht es um eine ganzheitliche Entwicklung von Städten und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen. Eine kinderfreundliche Stadt- und Verkehrsplanung entspricht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und stärkt die Zukunftsfähigkeit von Kommunen durch die nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität von Kindern und Familien.
„Landauf, landab werden die Klagen immer größer, dass sich unsere Kinder im Alltag nicht mehr ausreichend bewegen. Kein Wunder, sind sie doch vielfach die Opfer von Wohnraumverdichtung, Lärmschutzklagen, autofreundlichen Verkehrsflächen und vernachlässigten Spielräumen. Gerade Mädchen leiden darunter, dass die derzeitigen Bewegungsangebote, angeleitete Sportgruppen oder monotone Flächen für Spiele in Großgruppen eher den Bewegungsbedürfnissen von Jungen entgegenkommen. Wenn jedoch naturnahe Spielräume mit vielfältigen Möglichkeiten geboten werden, in denen sich auch Kleingruppen ungestört bewegen und spielen können, bewegen sich Jungen und Mädchen etwa gleich viel. Ältere Kinder finden kaum für sie geeignete Aufenthaltsflächen und nehmen daher Spielplätze für Kleinkinder in Beschlag oder treffen sich in Einkaufszentren. Hier wird deutlich, bei Planungsfragen wird fast ausschließlich aus der Erwachsenenperspektive gedacht. Wir sollten deshalb schleunigst dazu übergehen, Kindern und Jugendlichen auch im Bereich der Stadt- und Verkehrsplanung kontinuierlich und umfassend Mitbestimmung zu ermöglichen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Die Kinderstudie „Raum für Kinderspiel!“, die das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit fünf baden-württembergischen Städten vor einigen Jahren durchgeführt hat, hatte unter anderem festgestellt, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. In Gebieten mit schlechter Wohnumfeldqualität kommt demnach es bei vielen Kindern zu einer sozialen Entwicklungsverzögerung. Während Kinder aus sehr kinderfreundlichen Stadtteilen täglich durchschnittlich fast zwei Stunden alleine ohne Aufsicht draußen spielen, verbringen Kinder unter sehr schlechten Bedingungen nur eine Viertelstunde damit. Im Vergleich zu Kindern aus sehr kinderfreundlichen Stadtteilen haben sie deshalb weniger soziale Erfahrungen mit Gleichaltrigen, einen deutlich höheren Medienkonsum und nutzen seltener organisierte Freizeit- und Sportangebote in ihrem Stadtteil. Je ungünstiger die Wohnbedingungen sind, desto häufiger begründen Eltern fehlende Spielmöglichkeiten im Umfeld der Wohnung mit Hinweisen auf Gefahren. Das gilt sowohl für die Einschätzung von Gefahren durch den Straßenverkehr als auch für die Annahme der Eltern über soziale Gefahren.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.