Deutsches Kinderhilfswerk: Regelungen zum Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt nicht weitgehend genug

Die geplanten Regelungen zum Nichtraucherschutz in Sachsen-Anhalt sind nicht weitgehend genug. Das hat das Deutsche Kinderhilfswerk heute in seiner Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf gegenüber dem Sozialausschuss des Landtages dargelegt. „Wir begrüßen ausdrücklich die vorgesehenen Regelungen eines Rauchverbotes an Schulen und auf dem Schulgelände“ betont Uwe Kamp, Referent für Kinderpolitik beim Deutschen Kinderhilfswerk. „Das Rauchverbot sollte aber auch bei Veranstaltungen und Festen greifen, wenn diese nicht auf dem Schulgelände stattfinden und darüber hinaus auch bei Ausflügen und Fahrten Anwendung finden. Außerdem mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk eine landesgesetzliche Regelung zum Rauchverbot auf Kinderspielplätzen an. Hier muss dringend nachgebessert werden“ so Kamp weiter.

Kinder müssen immer und überall vor den Gefahren des Rauchens geschützt werden. Das schließt die Vorbildfunktion gegenüber Kindern mit ein. Auch wenn es auf vielen Spielplätzen inzwischen eine Selbstverständlichkeit ist, dort nicht zu rauchen, gibt es immer wieder Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht genügend Rücksicht nehmen. Hier muss der Schutz der Kinder an erster Stelle stehen. Beobachtungen auf Kinderspielplätzen zeigen, dass Kleinkinder weggeworfene Zigarettenstummel aufsammeln, in den Mund stecken und verschlucken. Gefährdet sind insbesondere Kinder im Krabbelalter, die sehr stark oral ihre Umwelt begreifen lernen. Zigaretten-stummel sind giftig und stellen für die Kinder eine gesundheitliche Gefährdung dar.

Vorbild für Sachsen-Anhalt sollten hier die angestrebten Regelungen zum Nichtraucherschutz in Bayern und Brandenburg sein. Hier legen die entsprechenden Gesetzentwürfe fest, dass auf räumlich abgegrenzten und ausgewiesenen Spielplätzen künftig nicht mehr geraucht werden darf. Eine entsprechende Regelung sollte auch im Nichtraucherschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankert werden.


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