Deutsches Kinderhilfswerk: Regelsätze sind Armutssätze

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute darüber, ob die derzeitigen Hartz-IV-Regelsätze für Kinder verfassungsgemäß sind. Dazu erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, heute in Berlin: „ Die derzeitigen Regelsätze sind Armutssätze! Denn die bisherigen Regelungen reichen nicht aus, Kindern in Deutschland einen angemesssenen Lebensstandard zu ermöglichen. Angesichts der steigenden Kosten, insbesondere für Kinder, wird es für viele Familien in Deutschland immer schwieriger, ihren Kindern einen angemessenen Lebensstandard zu sichern.“

In der heutigen Verhandlung stellten mehrere Verfassungsrichter sehr kritische Fragen an die Bundesregierung, inwiefern die Ermittlung der Regelsätze erklärungsbedürftig und ob die zugrunde gelegten Zahlen überhaupt valide sind. „Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert CDU/CSU und die FDP auf, in den Koalitionsverhandlungen festzulegen, dass es bedarfsgerechte Kinderregelsätze gibt, die sich nicht vom Erwachsenenregelsatz ableiten. Die Kinderregelsätze müssen sich am Prinzip einer Kindergrundsicherung orientieren und jährlich überprüft werden, um auch diesen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Koalition muss bereits sofort in der Koalitionsvereinbarung darauf reagieren, und die Sache nicht auf die lange Bank zu schieben,“ so Krüger weiter.

In Deutschland sind nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes fast 3 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen. Keine andere gesellschaftliche Altersgruppe ist so stark von Armut betroffen wie Kinder und Jugendliche. Besonders schwierig ist die Situation in Familien mit nur einem Elternteil und für Familien aus Zuwandererfamilien.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, mail:  kruse@dkhw.de

Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00

Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de oder www.chancen-spenden.de  oder in die Spendendose in Ihrer Nähe

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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