Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) konsequent an UN-Kinderrechtskonvention ausrichten

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland konsequent an der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Die nach Medienberichten heute im Bundeskabinett geplante Beschlussfassung über zwei Gesetzentwürfe zur GEAS-Reform wird diesem Anspruch nicht gerecht. Vielmehr sieht das Deutsche Kinderhilfswerk hier gravierende kinderrechtliche Defizite. Deshalb fordert die Kinderrechtsorganisation dringend Nachbesserungen im anstehenden parlamentarischen Verfahren. 

"Geflüchtete Kinder stellen eine besonders vulnerable Gruppe dar. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, diese Kinder adäquat zu schützen. Die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen des Staates gilt auch für die Gesetzgebung zur GEAS-Reform", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gemeinsam mit acht weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen hat das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gutachten in Auftrag gegeben, das untersucht, welche Handlungsoptionen der Gesetzgeber hat, um die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland kinderrechtskonform umzusetzen. Die Gutachter und Experten für Migrationsrecht, Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler kommen zu dem eindeutigen Schluss, dass ohne klare rechtlich verankerte Kinderschutz-Maßnahmen schwerwiegende Kinderrechtverletzungen in Deutschland drohen. 

"Kinderrechtliche Schutzgarantien sollten möglichst konkret in den deutschen Gesetzestexten verankert werden, um ihre Wirksamkeit zu sichern", sagt Prof. Dr. Hruschka. "Doch stattdessen schlägt die Bundesregierung Verschärfungen vor - etwa Möglichkeiten für Haft und haftähnliche Unterbringung, sogar von Kindern. Diese Verschärfungen sind nicht nur unverhältnismäßig, sondern verstoßen gegen die Kinderrechte. Die Zielsetzung des Gesetzgebers muss sein, Freiheitsbeschränkungen von Kindern zu vermeiden und sie bestmöglich zu schützen." 

Gemeinsam mit weiteren Organisationen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk unter anderem einen gesetzlichen Ausschluss von Minderjährigen aus Haft und Unterbringungsformen, in denen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, sowie verbindliche Standards für kindgerechte Unterbringung, den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Kinder. Wichtig sind außerdem eine systematische und kindgerechte Prüfung besonderer Schutzbedarfe von Kindern, kindgerechte Verfahren statt Grenz- und Schnellverfahren für Kinder, sowie die Beibehaltung des Familienasyls zur Wahrung der Familieneinheit.

Hintergrund 

Der aktuelle Gesetzgebungsprozess stellt die größte Reform des deutschen Asylrechts seit 1993 dar. Er dient der Umsetzung der EU-weiten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), deren Regelungen ab Juni 2026 in allen Mitgliedstaaten anwendbar sein sollen. Mehrfach haben das Deutsche Kinderhilfswerk und zahlreiche Organisationen zu den geplanten Änderungen des europäischen Asylrechts Stellung bezogen. 

Das Gutachten "Kinderrechtliche Aspekte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" von Constantin Hruschka und Robert Nestler wurde von folgenden Organisationen gemeinsam in Auftrag gegeben: Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Deutsches Komitee für UNICEF e.V., Kindernothilfe e.V., Save the Children Deutschland, SOS-Kinderdorf e.V., Terre des Hommes Deutschland, World Vision Deutschland. 

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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