Deutsches Kinderhilfswerk: Politische Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen stärken

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Stärkung der politischen Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Diese Rechte sollten sowohl im Grundgesetz als auch durch eine Absenkung des Wahlalters auf Bundesebene umfassender als bisher normiert werden. Zudem sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine Neuauflage des „Bundesweiten Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland“ auf den Weg bringen, der auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Fokus nimmt.

„Die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz sollte gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern. Nur so kann eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Verankerung von Kinderrechten nicht zur Symbolpolitik verkommt. Das würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn die umfassendere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Stärkung der politischen Partizipationsrechte von jungen Menschen in Deutschland.

„Eine Absenkung des Wahlalters würde dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung tragen, da es inzwischen mehr Rentnerinnen und Rentner als Kinder und Jugendliche gibt. Mit dieser veränderten Gesellschaftsstruktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen. Kinder und Jugendliche verfolgen gesellschaftliche Prozesse sehr aufmerksam, fühlen sich jedoch zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten. Dabei sind sie diejenigen, die am längsten von heute getroffenen politischen Entscheidungen betroffen sein werden. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation von Jugendlichen durch das Wahlrecht profitiert, und eine Koppelung der Wahlaltersgrenze an die Volljährigkeit auch auf der Bundesebene der Vergangenheit angehören sollte“, so Hofmann weiter.

Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention steht Deutschland bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor einem föderalen Flickenteppich. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden. Dabei geht es auch darum, die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen unterscheiden. Fachlich notwendig wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung, auf der die Vorteile der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert und Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen erarbeitet werden, die in einen Nationalen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Reformen münden.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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