Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den parteiübergreifenden Antrag zum Nichtraucherschutz von Kindern und Schwangeren in Autos, über den der Landtag Nordrhein-Westfalen heute debattiert. Dazu hatte das Deutsche Kinderhilfswerk bereits im vorletzten Jahr eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgeschlagen, um Kinder und Jugendliche auch in Autos vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden.
„In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen, darauf haben die Kinder ein Recht“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürworten nach Ergebnissen des Gesundheitsmonitors 2014 rund 87 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Konkret schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk folgende Formulierung für die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung vor:
§ 23a StVO
(1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der Straßenverkehrsordnung die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird.
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