Deutsches Kinderhilfswerk: Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Sachsen muss umgehend verbessert werden

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Sächsischen Landtag auf, den Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Sachsen umgehend zu verbessern. „Das Nichtraucherschutzgesetz in Sachsen verstößt gegen die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention,“ betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat deshalb in einer Stellungnahme die Mitglieder des zuständigen Ausschusses für Soziales und Gesundheit des Landtages schriftlich aufgefordert, hier sofort gesetzliche Änderungen auf den Weg zu bringen. Wir brauchen in Sachsen ein ausnahmsloses Rauchverbot in Schulen, das sich auch auf Veranstaltungen und Feste außerhalb der Schule sowie auf Ausflüge und Klassenfahrten erstreckt. Das gilt im gleichen Sinne für den Bereich der Kindertageseinrichtungen. Zudem muss es in Sachsen ein flächendeckendes Rauchverbot auf Kinderspielplätzen im Freien und Indoor-Spielplätzen geben“ so Krüger weiter.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss eine ernsthafte Debatte darüber geführt werden, an welchen Orten ein umfassender Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche notwendig ist. Es ist an der Zeit, dabei auch Orte wie Freibäder oder Freizeitparks in der Diskussion zu berücksichtigen. Und es muss zumindest die ernsthafte Auseinandersetzung darüber geführt werden, ob im Sinne eines umfassenden Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche ein Rauchverbot auch in Autos und Wohnungen geboten ist.

Eine vom Deutschen Kinderhilfswerk vor kurzem vorgelegte bundesweite Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen. Sowohl im Bereich der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, bei den Kindertageseinrichtungen und den Räumlichkeiten der Kindertagespflege, im Bereich der Kinderspielplätze im Freien und Indoor-Spielplätze wird in vielen Bundesländern dem Gesundheitsschutz der Kinder nicht der Stellenwert eingeräumt, den er eigentlich haben müsste. Für die Analyse wurden die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer und zahlreiche Einzelvorschriften (Schulgesetze, Gesetze zur Kindertagesbetreuung etc.) sowie Landtagsdrucksachen und Anhörungen zum Nichtraucherschutz ausgewertet. Darüber hinaus wurde ein Fragebogen an die Gesundheits- und Sozialministerien der Bundesländer verschickt, der von 15 Ministerien mehr oder weniger ausführlich beantwortet wurde und eine wesentliche Grundlage der Studie war.

Die Studie mit den Einzelergebnissen in den Bundesländern steht unter www.dkhw.de  zum Download bereit.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de)


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