Deutsches Kinderhilfswerk: Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Berlin muss umgehend verbessert werden

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert das Berliner Abgeordnetenhaus auf, den Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Berlin umgehend zu verbessern. „Das Nichtraucherschutzgesetz in Berlin verstößt gegen die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention“ betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Das Deutsche Kinderhilfswerk hat deshalb in einer Stellungnahme die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen im Abgeordnetenhaus schriftlich aufgefordert, hier sofort gesetzliche Änderungen auf den Weg zu bringen. Wir brauchen in Berlin ein ausnahmsloses Rauchverbot in den Räumlichkeiten der Kindertagespflege. Zudem muss es für einen umfassenden Nichtraucherschutz endlich ein flächendeckendes Rauchverbot auf Kinderspielplätzen im Freien und Indoor-Spielplätzen geben“ so Krüger weiter.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss eine ernsthafte Debatte darüber geführt werden, an welchen Orten ein umfassender Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche notwendig ist. Es ist an der Zeit, dabei auch Orte wie Freibäder oder Freizeitparks in der Diskussion zu berücksichtigen. Und es muss zumindest die ernsthafte Auseinandersetzung darüber geführt werden, ob im Sinne eines umfassenden Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche ein Rauchverbot auch in Autos und Wohnungen geboten ist.

Eine vom Deutschen Kinderhilfswerk vor kurzem vorgelegte bundesweite Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen. Sowohl im Bereich der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, bei den Kindertageseinrichtungen und den Räumlichkeiten der Kindertagespflege, im Bereich der Kinderspielplätze im Freien und Indoor-Spielplätze wird in vielen Bundesländern dem Gesundheitsschutz der Kinder nicht der Stellenwert eingeräumt, den er eigentlich haben müsste. Für die Analyse wurden die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer und zahlreiche Einzelvorschriften (Schulgesetze, Gesetze zur Kindertagesbetreuung etc.) sowie Landtagsdrucksachen und Anhörungen zum Nichtraucherschutz ausgewertet. Darüber hinaus wurde ein Fragebogen an die Gesundheits- und Sozialministerien der Bundesländer verschickt, der von 15 Ministerien mehr oder weniger ausführlich beantwortet wurde und eine wesentliche Grundlage der Studie war.

Die Studie mit den Einzelergebnissen in den Bundesländern steht unter www.dkhw.de zum Download bereit.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de)


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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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