Deutsches Kinderhilfswerk: Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche im Saarland muss verbessert werden

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Saarländischen Landtag auf, den Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche umgehend zu verbessern. Das hat das Deutsche Kinderhilfswerk heute in seiner Stellungnahme im Rahmen der Landtagsanhörung zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes dargelegt. „Das Nichtraucherschutzgesetz im Saarland verstößt gegen die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention“ betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Dabei sind die jetzt geplanten Änderungen nicht weitgehend genug. Wir brauchen im Saarland ein ausnahmsloses Rauchverbot in den Räumlichkeiten der Kindertagespflege, auch wenn die Kinder nicht anwesend sind. Gerade Kleinkinder müssen ganz besonders vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden“ so Krüger weiter.

Eine Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums hat ergeben, dass mit Rauch belastete Räume eine Vielzahl krebs- und gesundheitsschädlicher Stoffe in hoher Konzent­ration enthalten. Die gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe setzen sich an Tapeten, Teppichen, Vorhängen etc. ab und werden, auch wenn aktuell nicht geraucht wird, an die Umgebung abgegeben. Ein zeitlicher Abstand zwischen dem Rauchen und dem Aufenthalt in den betroffenen Räumen kann die Schadstoffe in der Umgebung nicht vollständig beseitigen. Innenräume, in denen das Rauchen er­laubt ist, sind eine kontinuierliche Expositionsquelle.

Um Missverständnissen vorzubeu­gen, sollte zudem der Gesetzestext dahingehend angepasst werden, dass alle Räumlichkeiten, in denen sich Kinder im Rahmen der Kindertagespflege auf­halten, vom Rauchverbot erfasst sind, also auch Räume wie Küche, Bad und Toilette oder Flur.

Außerdem lehnt das Deutsche Kinderhilfswerk die ange­strebte Ausweitung der Ausnahmen vom Rauchverbot auch für Vereinsheime strikt ab. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, nach dem Sport in der nichtkommerziellen Vereinsgaststätte Erfrischungen und Speisen zu sich zu nehmen, und zwar in einer rauchfreien Umgebung. Alle anders lautenden gesetzlichen Bestimmungen laufen dem Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche zuwider.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de)



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