Deutsches Kinderhilfswerk: Neue Hartz IV-Sätze gehen völlig an der Realität betroffener Kinder und Jugendlicher vorbei!

 

Zur Entscheidung der Koalition, den Hartz-IV-Regelsatz für Kinder nicht zu erhöhen und mit dem Bildungspaket ein neues Instrument anzubieten, erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:

Dieser Bundesregierung fehlt nicht nur der Gestaltungswille zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, sondern sie macht auch deutlich, welchen Stellenwert sie der nachwachsenden Generation entgegenbringt. 33,23€ im Monat für Bekleidung und Schuhe für Kinder von sieben bis 14 Jahren, 6,09€ im Monat für die Gesundheitspflege von Kleinkindern oder 40 Cent am Tag für Verkehrsmittel für Jugendliche zeigen, wie sehr statistische Ergebnisse von alltäglicher Lebenserfahrung abweichen können.

Zudem greift die Bundesregierung auf Berechnungsfaktoren zurück, die aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes problematisch sind. Zentral dabei ist der vom Familienministerium berechnete Verteilungsschlüssel der Ausgaben in Mehrpersonenhaushalten auf Kinder und Jugendliche. Dieser ist nicht nur in seiner Berechnung, sondern auch in seinem Ansatz in Frage zu stellen, da er der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes entgegensteht, den tatsächlichen Bedarf eines Kindes dem Regelsatz zugrunde zu legen. Verfahrenstechnisch ist darüber hinaus problematisch, dass Aufstocker und Haushalte, die in verdeckter Armut leben, nicht aus der Bezugsgruppe der Einkommensverbraucherstichprobe herausrechnet werden.

Ein weiteres Problem ist das Festhalten der Bundesregierung bei Kindern und Jugendlichen an lediglich drei Referenzgruppen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert seit langem, das Modell der drei Referenzgruppen auf fünf zu erweitern. Am Beispiel für Windeln wird deutlich, dass der Bedarf eines Babys weit von dem eines 5-jährigen Kindes entfernt liegt.

Schließlich darf der begrüßenswerte Ansatz eines Bildungspaketes nicht darüber hinweg täuschen, dass es sich noch um ein wenig greifbares Konzept handelt und das Mindestmaß der Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben sich nicht nur auf die Schulzeit beziehen sollte, sondern auch für Jugendliche in der Berufsausbildung gelten muss. Diesen stehen jedoch für Bildungsausgaben zukünftig ganze 29 Cent im Monat laut Regelsatzberechnung zur Verfügung.


In Deutschland sind nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes fast 3 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen. Keine andere gesellschaftliche Altersgruppe ist so stark von Armut betroffen wie Kinder und Jugendliche. Besonders schwierig ist die Situation in Familien mit nur einem Elternteil und für Familien aus Zuwandererfamilien.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00

Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de oder www.chancen-spenden.de oder in die Spendendose in Ihrer Nähe

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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