Deutsches Kinderhilfswerk: Modernes Selbstbestimmungsgesetz muss sich am Wohl der Kinder ausrichten

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Überwindung des Transsexuellengesetzes und für die Etablierung eines modernen Selbstbestimmungsgesetzes. Dieses muss sich zuallererst am Wohl und besten Interesse des Kindes ausrichten. Die vergangenen Jahrzehnte haben vielfach gezeigt, welch körperliches Leid und seelische Schäden bei Kindern hervorgerufen werden können, wenn Entscheidungen zu ihrer geschlechtlichen Identität ohne sie und gegen ihren Willen getroffen werden.

„Die Entscheidung über die geschlechtliche wie sexuelle Identität kann keinem Menschen durch Eltern, Mediziner*innen oder Mitarbeiter*innen von Standesämtern abgenommen werden. Nur jeder Mensch selbst kann für sich wahrnehmen und feststellen, als welche Person man verortet werden möchte. Eine solche, zutiefst individuelle und persönliche Entscheidung benötigt Zeit, Geborgenheit und Unabhängigkeit. Niemand kommt als fertiger Mensch zur Welt. Und so, wie sich unser Charakter und unsere Vorstellungen von der Welt erst nach und nach entwickeln und ausprägen, benötigt auch die Erkenntnis über unsere geschlechtliche und sexuelle Zuordnung Zeit – mitunter ein Leben lang“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Vor diesem Hintergrund fordert das Deutsche Kinderhilfswerk die Bundesregierung auf, den gesellschaftlichen Dialog um das Selbstbestimmungsrecht zu forcieren und die Rechte der Kinder dabei in den Mittelpunkt zu stellen. „Viel zu lang wurden Menschen kategorisiert und in Schubladen gesteckt, ohne sie zu beteiligen und viel zu oft wurden Entscheidungen getroffen, unter den Menschen noch Jahrzehnte später litten. Deswegen sollte unstrittig sein, dass auf nicht notwendige Zuordnungen und medizinisch nicht erforderliche Eingriffe verzichten werden kann.“ Mit Blick auf die 1992 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention führt Thomas Krüger weiter aus: „Jedes Kind hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und ein Höchstmaß an erreichbarer Gesundheit. Die Entwicklung jedes Kindes ist in größtmöglichen Umfang zu gewährleisten, kein Kind darf wegen seines Geschlechts diskriminiert werden.“

„Um den notwendigen gesellschaftlichen Diskurs frei von Ängsten, Vorurteilen und Scham führen zu können, benötigt es Information, Beratungsangebote und Bildung“, meint der Präsident der Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. „Neben der weiterhin zwingend notwendigen Aufklärung von medizinischem Personal und Mitarbeitenden in Behörden und Verwaltungen, ist es unerlässlich auch werdende Eltern und pädagogische Fachkräfte über die Vielfalt und Varianz geschlechtlicher und sexueller Ausprägungen zu informieren und ihnen Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen. Im Fokus sollte dabei die Botschaft stehen, dass jeder Mensch einzigartig, wertvoll und liebenswert ist.“

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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