Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert nachdrücklich, die Kinderrechte in den Koalitionsverhandlungen für eine neue Landesregierung in Niedersachsen verstärkt in den Blick zu nehmen. Sowohl SPD als auch Bündnis 90/ Die Grünen hatten sich in ihren Wahlprogrammen darauf verständigt, die Bekämpfung der Kinderarmut weiter voranzutreiben und die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Mit dem Ausbau der Kinderrechte sowohl in der Landesverfassung als auch im Kommunalverfassungsgesetz sollten hier jetzt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die notwendigen Schritte gegangen werden. Die Stärkung der Beteiligungs- und Mitentscheidungsrechte junger Menschen sollte schließlich auch in einer Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre münden.
„Kinderarmut ist auch in Niedersachsen bedrückende Realität. Wir erkennen an, dass die zukünftigen Koalitionspartner sich diesem Thema annehmen wollen und setzen darauf, dass sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu konkreten Maßnahmen verständigen werden, um diesem Problem zu begegnen. Mit klugen Entscheidungen und Investitionen, die jedem Kind zugutekommen werden, kann die Landesregierung selbst Maßnahmen ergreifen und ihre Kommunen im Kampf gegen Kinderarmut unterstützen. Naheliegend erscheint es uns, dass sich alle zentralen Akteure für den Aufbau zielführender Präventionsketten gemeinsam an einen Tisch setzen sollten, um die geeignetsten Maßnahmen zusammen zu erarbeiten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Bei der Bekämpfung von Kinderarmut, aber auch bei allen anderen Belangen, die mit dem Leben junger Menschen in Niedersachsen verbunden sind, gilt es diese zu beteiligen und ihre Ansichten zu berücksichtigen. Damit dies gelingt, fordern wir die künftigen Regierungspartner auf, kommunale Standards in der Kinder- und Jugendbeteiligung zu entwickeln und die bestehende Soll-Bestimmung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz in eine Muss-Bestimmung umzuwandeln”, so Holger Hofmann.
Mit Blick auf die Niedersächsische Landesverfassung äußert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Kinderrechte müssen in der Landesverfassung von Niedersachsen ausgebaut werden, um die Rechtsposition von Kindern zu stärken. Dies würde auf Landesebene zu mehr Rechtssicherheit führen, die Sichtbarkeit der Kinderrechte erhöhen und Handlungsleitlinie für die Kommunen sein. Und es wäre ebenso ein Appell an die Bundesregierung, die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.“
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.