Deutsches Kinderhilfswerk: Ministerpräsidentenkonferenz muss Weg für Reform des Unterhaltsvorschusses freimachen

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert im Vorfeld der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz an die Länder, den Weg für die Reform des Unterhaltsvorschusses freizumachen. „Der Beschluss des Bundeskabinetts von Mitte November und die Bund-Ländern-Vereinbarungen von Mitte Oktober müssen zügig umgesetzt werden, um die parlamentarischen Beratungen zur Reform des Unterhaltsvorschusses endlich auf den Weg zu bringen. Durch das Gerangel um die Kostenübernahme wurde schon jetzt zu viel Zeit vergeudet. Die Leidtragenden sind die Alleinerziehenden und ihre Kinder, die von den Änderungen eigentlich bereits zum 1. Januar 2017 profitieren sollten. Nach einer Einigung über die Finanzierung der Reform muss deshalb auch ein Weg gefunden werden, damit eine rückwirkende Bewilligung des Unterhaltsvorschusses zum Jahresanfang möglich wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Unterhaltsvorschuss kann, wie zahlreiche Studien zeigen, für Kinder von Alleinerziehenden ein wirksamer Schutz vor Armut sein. Da mit zunehmendem Alter der Kinder die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen, ist die geplante Verlängerung des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr richtig und wichtig. Und auch die angestrebte Aufhebung der maximalen Bezugsdauer von sechs Jahren wird den Kreis der Unterhaltsvorschussberechtigten stark ausweiten.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass im parlamentarischen Verfahren noch weitere Verbesserungen möglich werden, die Alleinerziehenden und ihren Kindern aus der Armut helfen. So ist die volle Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltsvorschussleistungen vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht nicht nachvollziehbar. Auch hier sind Änderungen notwendig. Außerdem sollte es gerade für Alleinerziehende zukünftig möglich sein, Sozialleistungen möglichst bei nur einer staatlichen Stelle beantragen zu können. Damit würde ein Hin- und Herschieben zwischen Jobcentern, Jugendämtern, Familienkassen und Wohngeldbehörden entfallen und gleichzeitig sichergestellt, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht unter das Existenzminimum rutschen, weil nicht alle zustehenden Sozialleistungen beantragt wurden.

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