Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts des heutigen öffentlichen Expertengespräches in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages von Bund und Ländern Rechtsverbesserungen für unbegleitete Flüchtlingskinder in Deutschland. „Die vor fast einem Jahr mit dem Asylpaket II in Kraft getretenen Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz schränken die Rechte von Flüchtlingskindern unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht. Die derzeitige Praxis zeigt mehr als deutlich, dass es für zu viele unbegleitete Flüchtlingskinder nahezu unmöglich ist, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus legt ihrer Integration weitere Steine in den Weg“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes im Vorfeld des öffentlichen Expertengespräches zum Thema „Kinderrechte für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.
„Außerdem sollten Bund und Länder die Diskriminierung von Flüchtlingskindern in Deutschland beenden, von unbegleiteten Flüchtlingskindern ebenso wie von Kindern, die mit ihren Familien nach Deutschland gekommen sind. Das Asylbewerberleistungsgesetz widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention ebenso wie den Grundgedanken des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Es grenzt Flüchtlingskinder systematisch aus, gefährdet das Kindeswohl und bewirkt, dass Kinder in Deutschland unter Bedingungen heranwachsen, die ihnen elementare Lebenschancen und eine gesunde Entwicklung vorenthalten. Flüchtlingskinder sind in erster Linie Kinder und müssen dieselben Ansprüche auf Leistungen der bestehenden Sozialsysteme haben wie andere Kinder auch. Das gilt auch für den Zugang zu Schule und Kita“, so Hofmann weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt angesichts der wiederkehrenden Forderungen nach einer Absenkung der Kinder- und Jugendhilfestandards für unbegleitete Flüchtlingskinder vor einer „Zwei-Klassen-Kinder- und Jugendhilfe“. Aus Sicht des Verbandes müssen die Standards in der Kinder- und Jugendhilfe bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten Flüchtlingskindern unbedingt beibehalten werden. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar und haben ganz besondere Förder- und Unterstützungsbedarfe. Eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung wird durch die individuellen Hilfen im Rahmen der derzeit gesetzlich verbürgten Standards im Kinder- und Jugendhilfegesetz ermöglicht. Daran dürfen wir nicht rütteln.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.