Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung bessere gesetzliche Vorgaben für ein gesundes Auswachsen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation werden der Kinderschutz im Straßenverkehr und die Bewegungsförderung von Kindern, aber auch die Förderung einer gesunden Ernährung bisher nicht ausreichend in den Fokus genommen. Kinder und Jugendliche haben nach Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf bestmögliche Gesundheit. An diesem Grundsatz muss sich die Politik auch auf der Bundesebene zukünftig stärker orientieren und dabei Gesetze, Maßnahmen und Initiativen konsequenter an diesem Grundsatz ausrichten. Wichtig ist dabei auch eine stärkere Entkoppelung der Gesundheitschancen von Kindern vom soziokulturellen Status des Elternhauses, beispielsweise durch Bürgergeld-Regelsätze und letztlich eine Kindergrundsicherung, die eine gesunde Ernährung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen.
„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sind eine Reihe von Maßnahmen festgelegt, die auch das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen fördern. So sollen beispielsweise Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so angepasst werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes sowie der Gesundheit berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen deutlich mehr Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Auch wenn es durch die Reformen im Straßenverkehrsrecht hier einige Verbesserungen gegeben hat und noch geben wird, gehen diese nicht weit genug. So wird es zum Beispiel auch zukünftig zu wenig in der kommunalen Entscheidungskraft liegen, ob Schulstraßen, also die Sperrung von Straßen vor Schulen für den motorisierten Verkehr vor Schulbeginn und nach Schulende, eingeführt werden. Zudem sollten Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts und der Ausbau verkehrsberuhigter Bereiche ebenso erleichtert werden wie die Einrichtung von temporären Spielstraßen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Wir appellieren zudem an die Bundesregierung, im Zusammenspiel mit den Kommunen die Zugänge für alle Kinder und Jugendlichen zu Sportvereinen, als wichtige Akteure in einer kommunalen Bewegungslandschaft und auch im Ganztag, unabhängig von ihrer sozio-ökonomischen Situation zu erleichtern. In den Fokus gehört auch die zunehmende Verdichtung von Wohnraum in den Städten, der immer weniger Freiräume für Kinder und Jugendliche zur Folge hat. Es braucht vielmehr eine kinderfreundliche Stadt-, Freiflächen- und Verkehrsplanung entsprechend den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Planung in diesen Bereichen ausschließlich aus der Erwachsenenperspektive darf es nicht geben. Festgelegt wurde im Koalitionsvertrag auch, dass es an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben soll. Hier gingen die ursprünglich von Bundesernährungsminister Cem Özdemir vorgelegten Eckpunkte in die richtige Richtung. Mit weiteren Investitionen in die Medien- und Ernährungskompetenz von Kindern und Erwachsenen hätten diese eine gute Grundlage für den Gesundheitsschutz von Kindern sein können. Dadurch, dass jetzt davon abgewichen und eine ‚Werbebeschränkung light‘ eingeführt werden soll, wird das Ziel eines umfassenden Kinderschutzes aber deutlich verfehlt“, so Lütkes weiter.
„Zudem sollte die Bundesregierung den Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation WHO aufnehmen, die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse abzuschaffen. Wir müssen unseren Kindern zeigen, wie man sich gesund ernährt und dass Gesundes auch gut schmecken kann. Wenn eine solche Steuerbefreiung tatsächlich über niedrigere Priese bei Kindern und Jugendlichen ankommen würde, könnte dies gerade für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien zu einer ausgewogeneren und gesünderen Ernährung beitragen“, sagt Anne Lütkes.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.