Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundesrates eine massive Aufstockung der Zahl der Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes an. „Wenn der Bundesrat das Gesetz zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder heute durch Verzicht auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses wie geplant billigt, dürfen wir uns nicht zurücklehnen. Natürlich sind die Verschärfungen des Strafrechts zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt wichtig, um Kinder effektiver zu schützen. Auch die Prävention in diesem Bereich ist ein weiterer wichtiger Baustein. Gleichzeitig muss aber auch der Fahndungsdruck zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt steigen, alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel müssen hier ausgeschöpft werden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Die Zerschlagung der Darknet-Plattform ‚Boystown‘ zu Beginn dieser Woche lässt erahnen, welches Ausmaß die Kriminalität in diesem Bereich inzwischen angenommen hat. Hier braucht es kompromisslose Aufklärung und Strafverfolgung. Bei sexueller Gewalt gegen Kinder ist ein Markt entstanden, auf dem Anbieterinnen und Anbieter sowie Kundinnen und Kunden unnachgiebig bekämpft werden müssen“, so Lütkes weiter.
„Wir brauchen aber auch eine besser abgesicherte und funktionierende Kinder- und Jugendhilfe, die im Bereich der Prävention und als Vertrauensinstitution für Kinder und Jugendliche tätig sein muss. Zudem sollte in Strafverfahren und familiengerichtlichen Kinderschutzverfahren das Kindeswohl stärker in den Blick genommen werden. Anhörungsrechte von Kindern in gerichtlichen und behördlichen Verfahren sowie eine kindgerechte Begleitung in jedem Verfahrensstadium sind kein pädagogisches Beiwerk, sondern ein Recht der Kinder, das es einzuhalten gilt. Werden die Belastungen durch das Verfahren möglichst geringgehalten, können sich die betroffenen Kinder ruhiger und konzentrierter äußern, was auch einer besseren Sachverhaltsaufklärung dient. Dafür braucht es insbesondere zum Thema Kinderrechte und im Umgang mit Kindern geschulte und qualifizierte Richterinnen und Richter, Strafverfolgungsbeamtinnen und -beamte, sowie flächendeckend Fachberatungsstellen, die für Kinder und Jugendliche problemlos erreichbar sind“, so Anne Lütkes.
Zum Thema „Kindgerechte Justiz – Zugang zum Recht für Kinder“ hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen Sammelband herausgegeben, in dem über Beiträge von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis verschiedene Perspektiven zu der Frage in den Blick genommenen werden, wie die Justiz in Deutschland im Familien-, Straf- und Öffentlichen Recht kindgerechter gestaltet werden kann. Der Sammelband liefert dazu konkrete Handlungsschritte und Empfehlungen für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.