Angesichts der anhaltenden Klagewelle gegen lautstark spielende Kinder ist es dringend geboten, „Geräuschemissionen“ von Kindern neu in Lärmschutzverordnungen der Bundesländer zu verankern. „Wir sprechen uns für eine Formulierung aus, die deutlich macht, dass das lautstarke Spiel von Kindern keine Immission im Sinne des entsprechenden Gesetzes ist, vielmehr zu einer gelingenden Sozialisation gehört, und daher von der Öffentlichkeit grundsätzlich hinzunehmen ist“, so Holger Hofmann, Leiter der Programmabteilung und Referent für Spielraum. Grundlage ist die Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Regelung von „sozialem Lärm“; Hinweise in Ausführungsvorschriften sind dabei nicht ausreichend. „Wenn wir den Verkehrslärm oder das Glockenläuten von Kirchen gesetzlich privilegieren, darf auch eine eindeutig gesetzliche Festlegung für lautstark spielende Kinder nicht nachrangig sein“, so Hofmann weiter.
Ferner dürfen Bolzplätze nicht mit Sportanlagen gleichgesetzt werden, die insbesondere aufgrund von Beschallungsanlagen und dem An- und Abfahrtverkehr größere Abstände zur Wohnbebauung verlangen. Für Bolzplätze und Sportanlagen sind vielmehr jeweils eigenständige Regelungen notwendig. Wenn Skateranlagen nur noch am Stadtrand gebaut werden, nutzen diese Jugendliche kaum.
Das lautstarke Spielen trifft zunehmend auf den Widerstand von Anwohnerinnen und Anwohnern. Ob in Münster, Hamburg, Berlin oder München – überall berufen sich klagende Nachbarn auf das Immissionsschutzgesetz, und erreichen Schließungen von Kindertagesstätten, eingeschränkte Öffnungszeiten von Schulhöfen, Spielplätzen und Bolzplätzen oder das Verbot spielender Kinder auf Hinterhöfen.
Verstärkt machen sich Elterninitiativen, Jugendverbände sowie Politikerinnen und Politiker, wie zuletzt die CSU, dafür stark, dass Kinderlärm nicht mehr dem Gewerbelärm gleichgestellt wird. Sie überlegen, wie das lautstarke Spiel von Kindern privilegiert werden kann. Auf Grund des demografischen Wandels ist es höchste Zeit, das in der UN-Kinderrechtskonvention geltende Recht „auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung“ (Art. 31) in den Landesverfassungen und im Grundgesetz zu verankern.
Kinder brauchen Platz und Bewegung um zu lernen. Über das Spiel entwickeln sie ihre motorischen Fähigkeiten, und sie reifen zu selbstständigen Persönlichkeiten. Aktuelle Einschulungsuntersuchungen weisen bei 60% der Kinder Haltungsschwächen auf. Das sind alarmierende Signale. In unseren Städten gibt es jedoch immer weniger Platz zum Spielen, auf den Straßen lässt der zunehmende Autoverkehr kaum noch Möglichkeiten zum Spielen. Die defizitäre Rechtsposition von spielenden Kindern verstärkt diesen Trend der Stadtentwicklung - dem muss entschieden entgegen getreten werden.
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