Deutsches Kinderhilfswerk kritisiert geplantes Familienentlastungspaket der Bundesregierung

Das Deutsche Kinderhilfswerk bewertet im Vorfeld der heutigen Kabinettssitzung das geplante Familienentlastungspaket der Bundesregierung als ambitioniert, kritisiert das Paket zugleich aber als sozial unausgewogen und armutspolitisch verfehlt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es erfreulich, dass die Bundesregierung viel Geld für die Familienförderung zur Verfügung stellt, diese sollte jedoch konsequent am Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ausgerichtet sein. Die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen ist hingegen keine geeignete armutspolitische Maßnahme.

„Es gibt im Koalitionsvertrag einige Ansatzpunkte im Kampf gegen die Kinderarmut, doch diese werden auf die lange Bank geschoben. Die vorgesehene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird die soziale Spaltung sogar noch weiter vorantreiben, da die maximale monatliche Entlastungswirkung durch den Kinderfreibetrag für gut verdienende Eltern die vorgesehene monatliche Erhöhung des Kindergeldes für Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen übersteigt. Zudem setzt die Erhöhung des Kinderfreibetrages bereits mit Beginn des Jahres 2019 an, während das Kindergeld erst zur Mitte des Jahres erhöht wird. Dies widerspricht aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dem Grundsatz, dass alle Kinder dem Staat gleich viel wert sein sollten“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass die besonders bedürftigen Kinder im Hartz-IV-Bezug komplett leer ausgehen, da das Kindergeld voll auf den Regelsatz angerechnet wird. Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, wird das Kindergeld vollständig auf diese Leistung angerechnet. Damit wird keine Verteilungsgerechtigkeit geschaffen, sondern im Gegenteil diejenigen Familien bevorteilt, die ihren Kindern durch höhere Einkommen ohnehin bessere Startbedingungen geben können. Ein Familienentlastungsgesetz sollte alle Familien entlasten. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert daher dafür, die oben beschriebenen Differenzen zu beseitigen und allen Kindern eine bedarfsgerechte Förderung zukommen zu lassen“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich grundsätzlich für eine bessere monetäre und infrastrukturelle Förderung von Familien und Kindern ein. Im Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung sinnvolle erste Schritte für die Bekämpfung der Kinderarmut vor. So ist eine Reform des Kinderzuschlages sowie eine Erhöhung und Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vorgesehen. Beide Maßnahmen begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk. Gleichzeitig bedauert der Verband, dass – während die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag noch vor Veröffentlichung des Existenzminimumberichts vorangebracht wird – die spezifisch an arme Kinder gerichteten Reformen weiter auf sich warten lassen.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine Neuausrichtung der Förderung von Familien und Kindern insbesondere durch die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst und das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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