Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über eine Änderung des Grundgesetzes die komplette Streichung des Kooperationsverbots in der Bildung. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist bei der Bildungsfinanzierung insbesondere der Bund gefordert, der künftig zusätzliche Mittel in die Bildung investieren muss und Bildungsprojekte der Länder und Kommunen dauerhaft unterstützen sollte. „Wir brauchen in Deutschland mehr und bessere Bildung für alle Menschen. Dringende Aufgaben gibt es zuhauf, beispielsweise den qualitativen und quantitativen Ausbau der Ganztagsangebote, ein Sanierungs- und Neubauprogramm für Schulen oder die Entwicklung eines inklusiven Bildungswesens. Der letzte OECD-Bildungsbericht zeigt auf, dass es eine wesentliche Herausforderung des Bildungssystems bleibt, soziale und regionale Disparitäten zu verringern. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Gute Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Menschen oder ihrem Wohnort abhängig sein. Für ein hochwertiges, flächendeckendes und soziales Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von Bund und Ländern eine gemeinsame, nachhaltige Strategie für die quantitativen und qualitativen Herausforderungen im deutschen Bildungssystem. Mit einem ‚Weiter so‘ können die Zukunftsaufgaben im Bildungssystem nicht bewältigt werden. Bereits jetzt besteht bei der Modernisierung von Schulgebäuden ein massiver Investitionsstau in Milliardenhöhe. Wir brauchen neben den dringend erforderlichen Investitionen in diesem Bereich aber auch einen deutlichen Ausbau bei der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal, insbesondere in der Grundbildung und der digitalen Medienkompetenz. Zudem müssen außerschulische Bildungs- und Lernorte stärker gefördert und mehr mit Schule verzahnt werden“, so Hofmann weiter.
Bereits im Oktober 2017 hatte das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften den Appell „Gute Bildung für alle Menschen!“ veröffentlicht. Darin heißt es wörtlich: „Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Menschen oder dem Wohnort abhängig sein. Für ein hochwertiges, flächendeckendes und soziales Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Das Grundgesetz verlange bundesweit eine gleichwertige Ausstattung der Bildungseinrichtungen. Gute Bildung ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Sie ist Voraussetzung für eine plurale, freiheitliche Gesellschaft, die gerade jetzt gestärkt werden muss.“
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.