Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich anlässlich der heutigen Landtagsanhörung zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg für eine deutliche Stärkung der kommunalen Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen aus. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation gehen die dazu vorgelegten Gesetzentwürfe von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in die richtige Richtung, sollten an einigen Stellen aber noch nachgebessert werden. Das gilt insbesondere für den Umfang der Beteiligungsrechte sowie der Entwicklung spezieller Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung.
„Die verbindliche Normierung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene ist ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Brandenburg. Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die vorliegenden Gesetzentwürfe in ihrer Grundausrichtung ausdrücklich. Kinder und Jugendliche brauchen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte. Wie das konkret vor Ort umgesetzt wird, sollte dann der Fachkompetenz der Kommune überlassen bleiben. Dabei bietet sich eine enge Zusammenarbeit beispielsweise mit der Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg an, in jedem Fall müssen die Beteiligungsformen aber gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen entwickelt werden“, betont Sebastian Schiller, Experte für Kinder- und Jugendbeteiligung des Deutschen Kinderhilfswerkes, bei der heutigen Anhörung im Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport des Landtages Brandenburg. „Kinder erhalten bisher häufig nicht die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun, so dass ihre Perspektive keine Beachtung findet. Das Beteiligungsrecht ist eng mit dem Kindeswohl verbunden, da es der Feststellung der kindlichen Interessen dient. Es geht darum, gerade die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen unterscheiden“, so Schiller weiter.
Beteiligung fördert Resilienz, Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeit, stärkt somit alle Kinder und Jugendlichen und insbesondere auch sozial benachteiligte Kinder, denn Beteiligung hilft auf die längere Sicht dabei, die Armutsvererbung zu durchbrechen. Zudem vergrößert die Beteiligungserfahrung als Kind und Jugendlicher die Wahrscheinlichkeit, sich auch als Erwachsener kommunal zu engagieren. Durch Beteiligung wird Kinder- und Jugendarbeit passgenauer und bedürfnisgerechter. Die Erfahrung zeigt, dass Spielplätze und Jugendzentren, die beteiligungsorientiert errichtet wurden bzw. arbeiten, besser angenommen werden und weniger Vandalismus ausgesetzt sind. Von Kinder- und Jugendbeteiligung profitieren also alle Seiten, und sollte deshalb verbindlich in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg festgeschrieben werden.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.