Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Lücke zu schließen, die bislang Klagen gegen den Bau von Kindertagesstätten in reinen und allgemeinen Wohngebieten ermöglicht. „Kindergärten und Kitas gehören ins Wohngebiet. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine sinkende Toleranz gegenüber dem lautstarken Spiel von Kindern dazu führt, dass Einrichtungen für Kinder ins Gewerbegebiete ausweichen müssen“, so Holger Hofmann, Leiter der Programmabteilung und Referent für Spielraum des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Hamburg, Berlin, München, Heidelberg, Merzig: Immer häufiger müssen sich Kindergärten gegen Klagen von Nachbarn wehren, die sich durch das Lachen, Spielen und Weinen von Kindern belästigt fühlen. „Wenn Kindergärten schließen oder meterhohe Mauern bauen müssen, bedeutet das: Klagen zahlt sich aus“, so Hofmann. Es sollte selbstverständlich sein, dass Geschrei und das Lachen von Kindern anders behandelt wird, als Lärm von Pressluft- hämmern. Jedoch schließt die Gesetzeslage, wie das Urteil zur Kita Marienkäfer in Hamburg beweist, nicht aus, dass Kinderlärm nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch die Ausführungen in der „TA Lärm“ bewertet wird, die eigentlich für Geräusche von Maschinen gedacht ist.
Der heutige Antrag der FDP-Fraktion im Bundestag geht daher in die richtige Richtung. Angesichts des erklärten Ziels der Bundesregierung, bis 2013 bundesweit für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege zu schaffen, ist es höchste Zeit, für eine Klarstellung im Interesse der Kinder und Familien zu sorgen.
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