Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt stärken

Anlässlich der Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine an der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtete Gesamtstrategie für den digitalen Raum. Notwendig seien verbindliche Zuständigkeiten, eine nachhaltige Finanzierung sowie Maßnahmen zur Förderung von Medien- und Demokratiekompetenz von Kindern und Jugendlichen.

Schüler*innen an einem Tablet

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft nach der heutigen Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" auf konkrete und verbindliche Schritte zur Stärkung der Rechte von Kindern sowie eine konsequente Strategie zur Förderung von Medien- und Demokratiekompetenz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Dafür braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine explizit an der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtete, koordinierende Bundesstrategie und klare Verantwortlichkeiten der Bundesländer, um alle Partner im staatlichen und nicht-staatlichen Bereich entlang der Bildungskette zu beteiligen. Für eine solche gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss zudem eine nachhaltige Finanzierung abgesichert werden, die dauerhaft in den Aufbau lokaler Unterstützungsangebote investiert sowie nationale Orientierungs-, Informations- und Qualifizierungsangebote verlässlich bereitstellt.

„Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission zeigen nachdrücklich auf, wie wichtig der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei gleichzeitiger ganzheitlicher Wahrung der Kinderrechte im digitalen Raum ist. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wird die in den letzten Wochen an vielen Stellen verkürzte Diskussion auf Social-Media-Verbote der Komplexität der Themen nicht annähernd gerecht. Hier braucht es statt starker Schlagzeilen eine ehrliche Debatte, die klar benennt, was wir als Gesellschaft jungen Menschen als Schutzlösungen anbieten und was wir ihnen damit verbunden als Ausschluss zumuten wollen. Und diese Debatte müssen wir gemeinsam mit jungen Menschen führen. Deshalb ist es wichtig, die Umsetzung von Kinder- und Jugendschutzlösungen hinsichtlich ihrer konkreten Auswirkungen auf das Leben junger Menschen zu evaluieren. Dafür muss die Bundesregierung Sorge tragen“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Ergebnisse der Expert*innenkommission zeigen: Ein mögliches Social-Media-Verbot allein mag eine klare Botschaft senden, was erlaubt ist und was nicht. Wenn wir als Gesellschaft aber keine Lösungen anbieten, die sowohl rechtlich als auch technisch realistisch sind und jungen Menschen dabei altersangemessene Wege zur Beteiligung an der digitalen Welt ermöglichen, werden Kinder und Jugendliche Umgehungsstrategien wählen, was sie und ihre Eltern werden mit ganz neuen Problemen alleine zurücklässt. Deshalb plädieren wir als Kinderrechtsorganisation für risikoorientierte Lösungsansätze, die konkrete Gefahren abbauen und nicht nur in den privaten Verantwortungsbereich von Familien verschieben. Notwendig ist dafür auch eine nachhaltige Absicherung von schulischer und außerschulischer Medienbildung für junge Menschen, eine systematische Stärkung von Medienerziehungskompetenzen bei Eltern und Fachkräften sowie wirklich kindgerechte Angebote im digitalen Raum“, so Hanke weiter.

„Zugangsbeschränkungen, die sich ausschließlich am Alter der Nutzenden orientieren, sind wenig zielführend, ineffektiv und nicht kinderrechtlich ausgewogen, um Medienanbieter in die Pflicht zu nehmen, digitale Räume so auszugestalten, dass sie für junge Menschen risikoarm zu nutzen sind – was die digitale Welt im Übrigen auch für Erwachsene sicherer und gesünder machen würde. Für eine solche Eingrenzung von Risiken bietet der Digital Services Act aus unserer Sicht einen trag- und ausbaufähigen Rechtsrahmen, muss aber dynamisch an neue Phänomene und Technologien anpassbar bleiben und in der Rechtspraxis konsequenter als bislang angewendet werden, um sein volles Potenzial zu entfalten. Es braucht also eine konsequente Regulierung von Plattformen, eine Durchsetzung der bestehenden Rechtsrahmen und damit verbundener Ansprüche an digitale Angebote und damit nichts weniger als die Schaffung eines kindgerechten digitalen Ökosystems“, so Kai Hanke.

„Es ist laut UN-Kinderrechtskonvention von großer Bedeutung, jungen Menschen entsprechende Onlineangebote und Teilhabechancen an der digitalen Gesellschaft zu bieten. Um altersgerechte digitale Medienangebote vorzuhalten, braucht es zum einen eine stärkeren Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern im Sinne des Kindeswohlvorrangs, zum anderen einen Regulierungsrahmen, der diese Verantwortungsübernahme im Sinne der Kinder und Jugendlichen verbindlich macht. Das schließt Altersgrenzen nicht aus, erfordert aber, dass dort, wo Kinder aus Schutzgründen begründeterweise Ausschlüsse erfahren, wir ihnen Alternativangebote in der digitalen Welt machen müssen. Zudem müssen Medienverbote aus kinderrechtlicher Sicht zwingend durch systematische Evaluationen begleitet und in ihrer Verhältnismäßigkeit abgesichert werden. Alles andere wäre Augenwischerei und entspricht nicht den Rechten von jungen Menschen“, so Hanke abschließend.

Ein Grundsatzpapier des Deutschen Kinderhilfswerkes mit dem Titel „Soziale Medien für Kinder und Jugendliche: Schutz gewährleisten - Kompetenzen stärken - Teilhabe sichern“ steht unter www.dkhw.de/mindestalter-soziale-medien  zum Download bereit.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, bei ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen und der Überwindung von Kinderarmut. Ziel ist insgesamt die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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