Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte müssen in Sachsen-Anhalt auch im Kinderförderungsgesetz festgeschrieben werden

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Landesregierung und den Landtag in Sachsen-Anhalt auf, die Kinderrechte und die Beteiligung von Kindern im Kinderförderungsgesetz festzuschreiben. „Bislang sind die Kinderrechte in Sachsen-Anhalt oftmals erst in den Sekundarschulen, Gesamtschulen oder Gymnasien ein Thema. Damit werden die Kinderrechte thematisiert, wenn die Kinder schon einen sehr großen Teil ihrer Kindheit hinter sich haben. Es ist aber sinnvoll und möglich, die Kinderrechte schon deutlich früher, nämlich in Kindertageseinrichtungen zu thematisieren und kindgerecht mit den Kindern zu bearbeiten“, erklärt der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, anlässlich der heutigen Anhörung im Landtag zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes. „Darüber hinaus brauchen wir in Sachsen-Anhalt verbindliche Beteiligungsrechte in Kindertageseinrichtungen. Diese sollten zum Standard gehören und nicht von der Befindlichkeit oder dem Wohlwollen der Erwachsenen abhängen. Die bisherigen Regelungen des Kinderförderungsgesetzes entsprechen hier nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft und sollten deshalb unbedingt ausgebaut werden“ so Hofmann weiter.Das Deutsche Kinderhilfswerk hat zum Thema Beteiligung in Kindertageseinrichtungen im April dieses Jahres den „Kinderreport Deutschland 2012“ herausgegeben. Darin wurde festgestellt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Der Kinderreport 2012 zeigt, dass Kinder durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen. Für Kinder aus benachteiligten sozialen Lagen ist es also von besonderer Bedeutung, schon im jungen Alter in der Kita entsprechende Erfahrungen machen zu können. Durch frühe Mitbestimmung können die Kinder die Folgen von sozialer Benachteiligung kompensieren. Im Kinderreport 2012 des Deutschen Kinderhilfswerkes wird zudem deutlich, dass Kinder desto stärker und somit resilienter werden, je mehr sie an Entscheidungen, Planungen und Abläufen in Kindertageseinrichtungen beteiligt werden.Das Mitbestimmungsrecht nach Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention gilt ohne Altersbeschränkung. Kindertageseinrichtungen haben mittlerweile einen Bildungsauftrag, dessen Kern auch die Demokratieförderung sein muss. Mitbestimmung muss ein Grundsatz der Pädagogik in Kindergärten sein. Wir brauchen deshalb eine flächendeckende Diskussion in Fachkreisen um die Erfordernisse der Beteiligung in Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention. Kinder, auch die Kleinsten, sind schon Experten für die eigenen Angelegenheiten. Bisher liegen diese Möglichkeiten weitestgehend brach, da die Kompetenzen der Kinder nicht genutzt werden.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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