Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich anlässlich der heutigen Landtagsanhörung „Teilhabe und Mitwirkung von Jugendlichen“ für eine deutliche Stärkung der Kinderrechte in Mecklenburg-Vorpommern aus. Dazu gehören aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein Ausbau der Kinderrechte in der Landesverfassung ebenso wie verbindliche Beteiligungsrechte auf der kommunalen Ebene und eine Absenkung der Wahlaltersgrenzen. Zudem sollte ein besonderes Augenmerk bei der Frage von Teilhabe- und Mitwirkungsmöglichkeiten für junge Menschen auf Kinder und Jugendliche aus armen Verhältnissen gelegt werden.
„In der 1993 vom Landtag beschlossenen Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns sind bereits eine ganze Reihe kinderrechtlicher Regelungen enthalten. Das ist gut und wichtig. Mit einem weiteren Ausbau der Kinderrechte in der Landesverfassung könnte die Position der Kinder im Rechtssystem nochmals deutlich gestärkt und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit gegeben werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist für eine effektive Umsetzung der Kinderrechte insbesondere die Vorrangstellung des Kindeswohls als wichtigstes Grundprinzip der UN-Kinderrechtskonvention zu beachten. Dieses muss sich auch in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wiederfinden. Damit käme Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle bei den Kinderrechten zu. Ein solcher Vorrang kindlicher Interessen ist angezeigt, da Kinder nicht einfach nur eine gesellschaftliche Teilgruppe von vielen sind. Alle Menschen durchlaufen das Kindesalter und benötigen in dieser Phase besondere Rechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung“, betont Sebastian Schiller, Experte für Kinder- und Jugendbeteiligung des Deutschen Kinderhilfswerkes, bei der heutigen Anhörung im Sozialausschuss des Landtages im Rahmen der Reihe „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“.
Auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen Angelegenheiten, die sie betreffen, sollte sich zukünftig sowohl in der Landesverfassung als auch der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wiederfinden. „Dahinter steht der Gedanke, dass Kinder häufig nicht die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung kundzutun, so dass ihre Perspektive keine Beachtung findet. Das Beteiligungsrecht ist eng mit dem Kindeswohl verbunden, da es der Feststellung der kindlichen Interessen dient. Es geht darum, gerade die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen unterscheiden“, so Schiller weiter.
Beim Wahlalter spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Absenkung der Altersgrenze bei Landtagswahlen auf 16 Jahre aus. Mecklenburg-Vorpommern sollte hier dem guten Beispiel der Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein folgen, in denen die Altersgrenze auf Landesebene bereits auf 16 Jahre abgesenkt wurde. „Das Wahlrecht für Jugendliche ist ein unerlässlicher Baustein für eine Kultur konsequenter Demokratieerziehung. Durch ein frühes Heranführen an demokratische Prozesse wird die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt. Deshalb sollte das Wahlalter in Mecklenburg-Vorpommern aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes langfristig auf 14 Jahre abgesenkt werden“, so Schiller.
Um eine bessere Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen, sollte jungen Menschen aus Familien in schwierigen Lebenslagen ein Rechtsanspruch auf besondere Förderung und Teilhabe garantiert werden. Denn je länger Kinder beispielsweise in Armut aufwachsen und unter Teilhabeverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung. Langfristig lohnen sich mehr Investitionen in Infrastrukturleistungen der sozialen Teilhabe, Entwicklung der Persönlichkeit und der schulischen Unterstützung auch für den Staat. Denn dadurch wird nicht nur das Recht der Kinder auf Teilhabe an unserer Gesellschaft im Hier und Jetzt besser gewährleistet, sondern auch der Staat profitiert auf lange Sicht fiskalisch und wirtschaftlich. Das hat die gemeinsame Studie „Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen“ bestätigt, die das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Jahr gemeinsam mit der Heinrich-Böll-Stiftung herausgegeben hat.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.