Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte in der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung stärken

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt den von der Volksinitiative „Kinderrechte stärken – Armut bekämpfen“ vorgelegten Gesetzentwurf zur Erweiterung der Kinderrechte in der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung. „Die Kinderrechte in der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung müssen deutlich gestärkt werden, damit sie jedem Kind eine starke Rechtsposition verleihen“ betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und ehemalige Justiz- und Jugendministerin des Landes Schleswig-Holstein bei der heutigen Anhörung im Landtag. „Dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft zu beteiligen sind, entspricht noch nicht durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der täglichen Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltung und Poli­tik. Schon die Diskussion um eine Erweiterung der Kinderrechte in der Schles­wig-Holsteinischen Landesverfassung zeigt, wie wichtig es ist, die allgemeine Öffentlichkeit mit den Kinderrechten vertrauter zu machen. Dies würde durch eine entsprechende Änderung der Landesverfassung noch verstärkt“ so Lütkes weiter.

Der von der Volksinitiative „Kinderrechte stärken – Armut bekämpfen“ vorge­legte Gesetzentwurf ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, geht aber aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes an manchen Stellen nicht weit genug. Das Deutsche Kinderhilfswerk schlägt deshalb eine Verfas­sungsänderung vor, die den Vorrang des Kindeswohls bei allen Kindern betreffenden Entscheidun­gen, das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlich­keit, auf Bildung, Entwicklung und Entfaltung, auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard sowie auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichti­gung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad als Kernelemente berücksichtigt. Zudem muss die Verpflichtung des Staates verankert sein, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Insgesamt würde so der Staat stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhält­nisse und um gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Angesichts der aktuellen Debatte über wachsende Kinderarmut, unter­schiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Reich und Arm und häufige Fälle von Vernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal.


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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