Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind diese ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht insgesamt die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Es ist höchste Zeit für eine rechtliche Normierung, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Bundesregierung ist hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht. Zugleich ist unabdingbar, dass in einem Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Thema Kinderrechte darf nicht weiter ein Nischenthema bleiben, sondern es braucht die breite Etablierung einer Kinderrechtsperspektive im deutschen Rechtssystem. Bereits seit vielen Jahren gibt es auf Bundesebene eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz, denn dadurch würde der Staat insgesamt stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um bessere Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Und auch angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich und häufige Fälle von Kindesvernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal“, so Lütkes weiter.

„Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken. Als ausdrücklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes würden sie die Anwendung sämtlichen Rechts prägen. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte und Behörden positiv auswirken und die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen, denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche“, sagt Anne Lütkes.

Weitere Informationen und Rückfragen: Uwe Kamp, Pressesprecher

Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-308693-93
Mail:  presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de 
Facebook: www.facebook.com/dkhw.de 
Twitter: @DKHW_de
Instagram: deutscheskinderhilfswerk_e.v

 

Diese Nachrichten könnten Sie noch interessieren

Spiel und Bewegung

Deutsches Kinderhilfswerk und Bundesbildungsministerin Karin Prien stellen neues PIXI-Buch zum Kinderrecht auf Inklusion vor

Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Bezugspersonen auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam.

Projekt des Monats

So viel zu entdecken!

Im RÜMI-Medienatelier in Bremen experimentieren Kinder mit den unterschiedlichsten Materialien und Medien – und sind dabei unheimlich kreativ. Von der Suche nach Dinosauriern bis zum digitalen Bemalen von T-Shirts: unser Projekt des Monats!

Kinderrechte

Kinderkultur-Projekt „RÜMI – Das Medienatelier für Kinder“ aus Bremen Förderprojekt des Monats Januar 2026 des Deutschen Kinderhilfswerkes

Das Kinderkultur-Projekt „RÜMI – Das Medienatelier für Kinder“ aus Bremen ist vom Deutschen Kinderhilfswerk als Förderprojekt des Monats Januar 2026 ausgezeichnet worden. Mit dieser Auszeichnung würdigt die Kinderrechtsorganisation jeden Monat ein Projekt, das eine Förderung des Deutschen Kinderhilfswerkes erhalten hat und in besonderer Weise für Kinder und Jugendliche wirkt. Die ausgezeichneten…

Wie nehmen Sie uns wahr?

Damit wir unsere Arbeit und Kommunikation noch besser an Ihren Bedürfnissen ausrichten können, laden wir Sie zur Teilnahme an einer Umfrage im Rahmen des Spendenmonitors ein. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und unterstützen Sie uns mit Ihrer Einschätzung. Ihre Rückmeldung stärkt unsere Arbeit für Kinder.

Die Befragung ist anonym, sicher und datenschutzkonform.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!