Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderarmut in Deutschland endlich wirksam angehen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland endlich die Aufmerksamkeit zu schenken, die sie verdient, und in der Konsequenz wirksame Maßnahmen zur Förderung armer Kinder und ihrer Familien zu ergreifen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland zeigen, dass es nach wie vor nicht gelingt der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland etwas entgegen zu setzen. Mehr als jedes fünfte Kind lebt in Armut, das sind fast drei Millionen Kinder, denen gleichwertige Entwicklungschancen vorenthalten werden. Angesichts der Folgen der Coronakrise ist zudem damit zu rechnen, dass die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Familien noch ansteigen wird. Es ist an der Zeit, die Bekämpfung der Kinderarmut strukturell und umfassend anzugehen. Dazu gehört einerseits die materielle Absicherung von Kindern und ihren Familien in den Blick zu nehmen, andererseits aber auch ihre Versorgung in den Bereichen Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe. Auf gar keinen Fall dürfen etwa die Kinder- und Jugendarbeit, das Schwimmbad oder die Bibliothek vor Ort den Einsparungen nach der Krise zum Opfer fallen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir befürchten, dass sich durch die teilweise immer noch bestehenden und zukünftig möglichen Einschränkungen im Schul- und Kitabetrieb das strukturelle Problem der schlechten Bildungschancen von Armut betroffener Kinder in Deutschland weiter verschärft und sich Armutskreisläufe verstetigen. Um dem entgegen zu wirken, müssen direkte Unterstützungsleistungen, wie Nachhilfe, und finanzielle Hilfen, etwa für die technische Ausstattung oder Internet, Hand in Hand gehen. Arme Familien haben kein Geld für Nachhilfelehrer oder können sich kostenpflichtige Lernplattformen nicht leisten. Daher sollte dringend die Einrichtung eines Sonderfonds geprüft werden, über den Bildungsprogramme für benachteiligte Kinder finanziert werden können“, so Hofmann weiter.

Nach Einschätzung des Deutschen Kinderhilfswerkes ist damit zu rechnen, dass durch die zu erwartende wirtschaftliche Krise die Arbeitslosigkeit und damit auch die Zahl der Hartz-IV-Haushalte steigen werden, und dass die durch Kurzarbeit sinkenden Löhne und Gehälter trotz Kurzarbeitergeld viele Familien in die Armut treiben werden. Die von der Bunderegierung bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern sind ein Schritt in die richtige Richtung. Mittelfristig kann die Lösung aber nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt daher für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Weitere Informationen und Rückfragen:
Frederike Borchert, stv. Pressesprecherin
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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