Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundesrat auf, mit einer Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes Kinder und Schwangere besser vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden.
„In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratsdebatte über den Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes.
Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürworten nach einer aktuellen Umfrage rund 88 Prozent der Bevölkerung in Deutschland und selbst 80 Prozent der Raucherinnen und Raucher. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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