Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor dem zunehmenden Trend, Kindertageseinrichtungen ohne Außenflächen zu errichten. Obwohl in zehn von 16 Bundesländern gesetzliche Regelungen oder Richtlinien bestehen, die einen Außenspielbereich in Kitas grundsätzlich vorschreiben, muss auch dort festgestellt werden, dass immer öfter auf Außenanlagen verzichtet wird. „Gerade in hoch verdichteten Innenstadtgebieten wird die Ausnahme zunehmend zur Regel. In einigen Städten sind inzwischen bis zu zehn Kitas gezwungen, sich einen öffentlichen Spielplatz zu teilen. Da werden dann Belegungspläne aufgestellt, damit der Spielplatz nicht zu überfüllt ist. Gleichzeitig fällt das Spielen draußen immer häufiger aus, wenn es ungünstige Wettervorhersagen oder Personalknappheit gibt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Und selbst wenn ein öffentlicher Spielplatz besucht wird, unterscheiden sich Anlage und Ausstattung dieser Spielplätze vielfach erheblich von einem privaten Außengelände. Höhlen, Nischen oder Büsche zum Verstecken, Kletterbäume, Kräuter- und Naschbeete oder loses Baumaterial sucht man auf den meisten öffentlichen Spielplätzen vergeblich. Damit gehen Kindern ohne eigene Kitaaußenflächen viele wichtige Erfahrungen zur Persönlichkeitsentwicklung und Spielgelegenheiten verloren. Von freiem Spiel jederzeit und überall kann hier keine Rede mehr sein“, so Hofmann weiter.
Deshalb fordert das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im Beirat für das „Bündnis Recht auf Spiel“ und der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz, dass bei Kitaneubauten immer ein ausreichend großes Außengelände eingeplant wird. Die Befreiung davon muss wieder zur echten Ausnahme werden. Auch bei Umgestaltungen oder Erweiterungen von Kitas ist auf die Gewährleistung eines adäquaten Außengeländes zu achten. Als angemessen wird hier ein Wert von zehn Quadratmetern pro Betreuungsplatz angesehen. Dieser Mindestwert sollte in allen Bundesländern gesetzlich verankert werden.
Neben ausreichender Flächenverfügbarkeit sollte das Außengelände möglichst naturnah gestaltet und den Altersstufen in der Kita entsprechend gestaltet sein sowie den Bedürfnissen nach selbstbestimmtem Spiel und Bewegung ebenso gerecht werden wie nach Naturerfahrung oder Ruhe und Rückzug. In Ermangelung adäquater Angebote auf öffentlichen Spielplätzen ist den Bedürfnissen von unter Dreijährigen durch die Gestaltung besondere Rechnung zu tragen.
„Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung vielfältige Spielangebote in möglichst naturnah gestalteten Freiräumen. Dabei sind möglichst hohe ökologische Standards anzustreben. Und die Beteiligung der Kinder an Planung und Gestaltung des Geländes muss beteiligungsorientiert durchgeführt werden“, sagt Hans-Peter Barz vom Arbeitskreis „Spielen in der Stadt“ der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz.
Eine Resolution „Keine Kindergärten ohne Außenflächen“ des Beirates für das „Bündnis Recht auf Spiel“ und der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz sowie eine Übersicht über rechtliche Grundlagen zur Freiflächengestaltung an Kindertageseinrichtungen finden sich unter <link https: www.dkhw.de keine-kitas-ohne-aussenflaechen _blank external-link-new-window external link in new>www.dkhw.de/Keine-Kitas-ohne-Aussenflaeche
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 40 Jahren als Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland bundesweit für die Rechte der Kinder und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland ein. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Schwerpunkte sind hierbei insbesondere die Kinderrechte, die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen und die Überwindung von Kinderarmut in Deutschland.