Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den heutigen Beschluss der Bundesregierung zur steuerlichen Entlastung von Familien als völlig unzureichend. „Die Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes folgt lediglich den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Bundesregierung tut also im Bereich der Familienförderung nur so viel, wie sie unbedingt muss. Das ist aber viel zu wenig. Die Pläne, das Kindergeld in diesem Jahr um vier und im nächsten Jahr um zwei Euro anzuheben, sind ein Hohn. Es ist notwendig, dass wir uns stärker als bisher um die Familien mit Kindern kümmern, die unsere Unterstützung in besonderem Maße brauchen. Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge ist die monatliche Nettoentlastung für Spitzenverdiener bereits jetzt wesentlich höher als das Kindergeld. Hier müssen wir im Rahmen einer sozialen Familienförderung dringend ansetzen und erreichen, dass sich für Familien mit geringem Einkommen die finanzielle Lage spürbar verbessert. Das gilt insbesondere für Kinder im Hartz-IV-Bezug und für Alleinerziehende, die nach den bisherigen Plänen leer ausgehen. Einzig die geplanten Änderungen beim Kinderzuschlag sind ein Silberstreif am Horizont“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich insgesamt dafür aus, die Familienförderung in Deutschland grundlegend zu reformieren. Dazu braucht es eine Anpassung unseres Steuer- und Abgabesystems sowie der sozialen Sicherungssysteme, um die aktuell noch immer bestehende übermäßige Belastung von Familien endlich zu beenden. Familienförderung muss es Familien ermöglichen, ein eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Zahlreiche Studien haben deutlich gezeigt, dass die Förderung von Familien in Deutschland an vielen Stellen in die falsche Richtung läuft. Deshalb ist es an der Zeit, mit einem Gesamtkonzept die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Um das zu erreichen, sind verschiedene Wege denkbar. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese soll proportional zum Familieneinkommen gestaffelt werden. Erreicht werden kann dies durch einen sinnvollen Umbau des Kinderzuschlages, der allen Familien mit Kindern zugute kommen soll, bei denen der Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht nicht zum Tragen kommt. So wird sichergestellt, dass Familien mit weniger Einkommen stärker von der Kindergrundsicherung profitieren als Familien mit hohen Einkommen. Insgesamt soll durch eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung das derzeitige System familienunterstützender Leistungen ausgewogener gestaltet werden.
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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.