Deutsches Kinderhilfswerk: Individualbeschwerderecht im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention einführen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, sich für die Einführung eines Individualbeschwerderechts im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention einzusetzen. Deshalb unterstützt das Deusche Kinderhilfswerk den heute (13.11.2008) im Deutschen Bundestag vorgelegten Antrag der FDP-Fraktion ausdrücklich. Die Bundesregierung muss ihre zögerliche Haltung in dieser Frage endlich aufgeben und zügig handeln.

"Kinder und Jugendliche müssen die Möglichkeit bekommen, sich direkt gegen eine Verletzung ihrer Rechte zur Wehr zu setzen“, betont Anne Lütkes, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes und ehemalige Justiz- und Jugendministerin des Landes Schleswig-Holstein. „Dadurch könnte die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland wirksamer als bisher zur Anwendung kommen. Derzeit wird die Umsetzung dieser Konvention überwiegend durch die regelmäßige Berichtspflicht der Vertragsstaaten überwacht. Es fehlt aber die Möglichkeit für Einzelpersonen, deren Rechte verletzt wurden, dagegen vorgehen zu können. Mit der Einrichtung eines Individualbeschwerderechts für Kinder und Jugendliche muss hier Abhilfe geschaffen werden", so Lütkes weiter.

Für das Deutsche Kinderhilfswerk ist es besonders wichtig, dass beim Individualbeschwerderecht Arbeitsmethoden und Verfahrensweisen berücksichtigt werden, die sicherstellen, dass die Individualbeschwerde von Kindern und Jugendlichen in der Praxis genutzt werden kann.

Der FDP-Antrag zielt darauf ab, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, sich auf internationaler und europäischer Ebene für die Schaffung einer Individualbeschwerde einzusetzen. Dafür soll eine Arbeitsgruppe beim UN-Menschenrechtsrat eingesetzt werden, die ein Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ausarbeitet.

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