Deutsches Kinderhilfswerk hofft auf Trendwende beim Bildungs- und Teilhabepaket

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die morgen in Kraft tretenden Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation können die Verwaltungsvereinfachungen, insbesondere die integrierte Antragstellung, dazu beitragen, dass Leistungen stärker von den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Der Zugang zu Leistungen und die Inanspruchnahme bleiben jedoch weiterhin stark von den Beratungs- und tatsächlichen infrastrukturellen Angebotsstrukturen am Wohnort von Kindern abhängig. Wünschenswert wäre es deshalb aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, die verstärkte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern einerseits über bedarfsgerechte Kinderregelsätze und andererseits durch ein gut erreichbares, niedrigschwelliges und kostenloses Netz an kommunalen Bildungs- und Teilhabeangeboten zu sichern.

„Es freut uns sehr, dass die Fahrten zur Schule und das Mittagessen in Schulen und Kitas zukünftig für arme Kinder kostenlos werden. Das gilt auch für die Erhöhung des Schulbedarfspakets und der Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Hier zahlt es sich aus, dass im parlamentarischen Verfahren eine Reihe von Vorschlägen der Kinder- und Familienverbände aufgegriffen wurden. Jetzt hoffen wir, dass sich die Änderungen in der Praxis bewähren und dazu führen, dass alle Kinder die ihnen zustehenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets diskriminierungsfrei erhalten, und gleichzeitig die bisher ausufernden Bürokratiekosten eingedämmt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die vor zwei Jahren veröffentlichte „Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“ hatte festgestellt, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Die geringe Inanspruchnahme zeige deutlich, dass die Leistungen viel zu wenige Kinder erreichen. Die Gründe dafür seien vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten.

„Wichtig ist jetzt die umfassende Information der Anspruchsberechtigten. Um Familien mit den vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsleistungen besser zu erreichen, sollte die Bundesregierung den Vorschlag der Familienministerkonferenz zur Einrichtung von Familienservicezentren aufgreifen, in denen Familien qualifiziert beraten werden und möglichst auch Leistungen beantragen können“, so Krüger weiter.

Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes hat die Armut in Deutschland zunehmend ein Kindergesicht. So ist der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten in den letzten Jahren stetig angestiegen. Der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften hat sich auf jetzt 33,4 Prozent erhöht. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Mittlerweile ist jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit mehr als 45 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.

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